Hilfen zum Datenschutz im Betrieb veröffentlicht

Der Bitkom hat Publikationen zur Auftragsdatenverarbeitung und zur privaten Internetnutzung am Arbeitsplatz online gestellt.

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Von
  • Angela Meyer

Das Datenschutzrecht ist umfangreich, seine Befolgung nicht einfach. Mit zwei Publikationen zur Auftragsdatenverarbeitung und zur privaten Internetnutzung am Arbeitsplatz will der Bundesverband Informationstechnologien, Telekommunikation und neue Medien (Bitkom) Unternehmen vor Sanktionen bewahren.

Wenn Firmen ihre Datenverarbeitung auslagern, liegt häufig eine Auftragsdatenverarbeitung vor. Um Auftraggebern und Auftragnehmern einen Überblick zu geben, an welche Anforderungen des Bundesdatenschutzgesetzes sie sich dabei halten müssen, hat der Bitkom einen Mustervertrag mit ausführlichen Erläuterungen vorgelegt. Vertragliche Regelungen zur Auftragsdatenverarbeitung brauchen alle Unternehmen, die beispielsweise Netzwerke oder Hardware installieren oder warten oder Software pflegen, wenn dabei ein Zugriff auf personenbezogene Daten nicht ausgeschlossen werden kann. Auch Dienstleister, die Programme entwickeln, anpassen oder umstellen und dabei möglicherweise mit personenbezogenen Daten des Auftraggebers in Berührung kommen, sollten über entsprechende vertragliche Regelungen verfügen. Der Mustervertrag kann als Anlage zu einem Vertrag übernommen oder individuell angepasst werden. Er behandelt nicht nur die datenschutzrechtlichen Fragen, sondern auch wirtschaftliche und branchenspezifische Aspekte.

Auch die private Nutzung des Internets im Betrieb, etwa für eine Banküberweisung, kann Probleme mit sich bringen. Wenn Unternehmen die Nutzung von Web und Mail nicht explizit regeln, kann dies rechtlich als Erlaubnis zum privaten Surfen gewertet werden. Die datenschutzrechtlichen Verpflichtungen, die sich aus einer Erlaubnis -- gleich, ob bewusst oder unbewusst -- für den Arbeitgeber ergeben, stellt der vor einem Jahr erstmals veröffentlichte Ratgeber des Bitkom zur privaten Internetnutzung einschließlich E-Mail dar. Der Verband hat die Broschüre jetzt zur Version 1.1 erweitert und aktualisiert. Sie enthält auch praxisorientierte Hilfestellungen für Regelungen im Arbeitsvertrag oder durch Betriebsvereinbarungen und zeigt auf, unter welchen Voraussetzungen Arbeitgeber die Nutzung des Internets kontrollieren dürfen. (anm)