Mobilitätsdaten für alle: Bundesregierung legt Gesetz vor
Aktuelle Daten aller Verkehrsträger und deren Infrastruktur wie Tank- und Baustellen sollen das Vorankommen erleichtern. Grenzüberschreitend.
Verkehrsbetreiber sollen aktuelle sowie historische Daten frei zur Verfügung stellen müssen. Das sieht die Vorlage für ein Mobilitätsdatengesetz vor, die die deutsche Bundesregierung nun dem Bundestag zuleitet. Erfasst werden nicht nur Bus und Bahn, sondern auch Taxis und Uber, Bereitsteller von Parkplätzen, Baustellenbetreiber, Mietsysteme für Fahrzeuge (Carsharing, elektrische Tretroller und Fahrräder), sowie Ladestationen für Elektroautos, aber auch Tankstellen. Zwar gibt es bereits diverse Pflichten zur Veröffentlichung von Daten, doch habe sich gezeigt, dass diese oft nur uneinheitlich und schwer zugänglich seien, sagt das Bundesverkehrsministerium.
"Mit dem Mobilitätsdatengesetz ebnen wir den Weg für die freie Verfügbarkeit von Verkehrsdaten und schaffen die Grundlage für innovative, nachhaltige Mobilitätslösungen", erklärt Verkehrsminister Volker Wissing (FDP), "Angesichts der Prognosen, dass der Verkehr in unserem Land weiter zunehmen wird, müssen wir Daten klug nutzen, um Verkehre zu optimieren und unsere bestehenden Infrastrukturen so effizient wie möglich zu nutzen. Von Echtzeitinformationen zu öffentlichen Verkehrsmitteln, Baustellen, Ladeinfrastruktur bis hin zur Verfügbarkeit von Sharing-Angeboten – all diese Daten werden nun einheitlich und leicht zugänglich sein."
Wer nicht liefert, muss mit Strafe rechnen
Die Daten dürfen von jedermann für kommerzielle und nicht-kommerzielle Zwecke genutzt werden. Das soll innovative Dienste beflügeln und auch den CO2-Ausstoß reduzieren helfen. Gegenüber dem Referentenentwurf für das Mobilitätsdatengesetz hat sich nichts verändert, wie aus einer Mitteilung des Verkehrsministeriums hervorgeht.
Damit das alles auch klappt, sieht das Gesetz eine neue, unabhängige Behörde vor, die die Datenlieferpflicht durchsetzen soll: das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM). Dafür sollen vier Stellen mit Personalkosten in Höhe von 360.137 Euro jährlich reichen. Der Strafrahmen reicht bis 10.000 Euro.
Hinzu tritt ein Bundeskoordinator für Mobilitätsdaten mit 22 Planstellen. Dort sollen Datenlieferanten und -abnehmer technische und fachliche Unterstützung erhalten. Die jährlichen Personalkosten sind mit 2,4 Millionen Euro budgetiert. Ziel ist, die deutschen Daten auch grenzüberschreitend zu verknüpfen, zumindest mit anderen EU-Staaten.
(ds)