Klage gegen Bertelsmann wegen Napster nicht abgewiesen

Die Schadenersatzklage gegen Bertelsmann wegen Unterstützung der Online-Musiktauschbörse Napster wird nicht abgewiesen.

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Von
  • Wolfgang Stieler

Die Schadenersatzklage gegen Bertelsmann wegen Unterstützung der Online-Musiktauschbörse Napster wird nicht abgewiesen. Nach US-Medienberichten hat die zuständige Richterin Marilyn Hall Patel am Bezirksgericht in San Francisco entschieden, dass die Sammelklage von Plattenfirmen, Musikverlagen und Musikern gegen Bertelsmann und die Risikokapitalfirma Hummer Winblad Partners nicht eingestellt wird. Bertelsmann und Hummer Winblad wird vorgeworfen, sie hätten Napster nicht nur finanziert, sondern auch dessen operatives Geschäft kontrolliert und damit den illegalen Tausch urheberrechtlich geschützter Musik befördert.

Das Bundesverfassungsgericht hatte allerdings erst kürzlich ein im Juli 2003 ergangenes Zustellungsverbot für die Klageschrift in diesem Verfahren um ein weiteres halbes Jahr verlängert. Bertelsmann hatte sich mit einem Eilantrag und einer Verfassungsbeschwerde gegen die Zustellung der Klage gewehrt, die nach US-Recht eine Prozessvoraussetzung und in Deutschland entscheidend für die spätere Anerkennung sowie die Durchsetzung des ausländischen Urteils ist. Das Hauptsacheverfahren soll noch in diesem Jahr stattfinden. (wst)