Studie: Private Internet-Nutzung in vielen Großbetrieben möglich

Laut einer Umfrage im Auftrag der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers ist eine private Nutzung von Telekommunikationsanlagen (Telefon, Mobilfunk, E-Mail, Internet) in zahlreichen Firmen aber gar nicht geregelt. Vielen deutschen Unternehmen fehle es zudem noch an einer Datenschutzkultur.

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Von
  • Peter-Michael Ziegler

(Bild: PwC)

Eine private Nutzung von Telekommunikationsanlagen in Großunternehmen (Telefon, Mobilfunk, E-Mail, Internet) ist für viele Mitarbeiter hierzulande möglich. Dies geht aus einer Umfrage von TNS Emnid hervor, die im Auftrag der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers (PwC) durchgeführt wurde. An der Umfrage, die Teil einer neuen Datenschutzstudie von PwC ist, beteiligten sich 230 Datenschutzbeauftragte der 1000 größten deutschen Unternehmen.

Laut der Studie, die in den kommenden Tagen veröffentlicht werden soll, ist eine private Nutzung der TK-Anlagen lediglich in jedem vierten Großunternehmen "regelrecht verboten". In jedem zweiten Unternehmen dürften die Anlagen von den Mitarbeitern zumindest eingeschränkt für private Zwecke genutzt werden, in jedem fünften Großbetrieb gebe es sogar eine "grundsätzliche Erlaubnis", die firmeneigenen TK-Anlagen privat zu nutzen, heißt es bei PricewaterhouseCoopers.

Weniger restriktiv gehen den Angaben zufolge international tätige Konzerne vor: In fast drei von vier international tätigen Konzernen, aber nur in jedem zweiten national agierenden Großunternehmen dürften Mitarbeiter zumindest eingeschränkt die Telekommunikationsanlagen privat nutzen. Indifferent ist die Nutzung vor allem in Großunternehmen mit unter 500 Millionen Umsatz pro Jahr: Jeder zehnte Datenschutzbeauftragte gab hier an, dass die private Nutzung gar nicht geregelt sei.

Besonders streng wird die private TK-Nutzung offenbar im Logistikgewerbe gehandhabt, wo jeder zweite Datenschutzbeauftragte angab, dass Mitarbeitern die Privatnutzung der Telekommunikationsanlagen des Unternehmens untersagt sei. Gelte in Unternehmen eine zumindest eingeschränkte private TK-Nutzung, würden allerdings häufig schriftliche Vereinbarungen dazu fehlen, was erlaubt und was nicht erlaubt sei, resümieren die PwC-Wirtschaftsexperten.

Insgesamt, so PricewaterhouseCoopers, hätten sich die Datenschutzbeauftragten in vielen Fällen beklagt, dass es ihnen an der notwendigen Ausstattung fehle: Zu wenig Personal, zu wenig finanzielle Mittel und zu wenig Zeit, sich um Datenschutzbelange im Unternehmen zu kümmern. Noch schwerer wiege allerdings der Eindruck, "dass es vielen deutschen Unternehmen noch an einer Datenschutzkultur fehlt", formuliert PricewaterhouseCoopers.

Das Bundesinnenministerium arbeitet derzeit an einem Entwurf für ein Beschäftigten-Datenschutzgesetz, das als neuer Unterabschnitt in das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) eingefügt werden soll. Zur Gewährleistung des ordnungsmäßigen Betriebs, zu Abrechnungszwecken sowie zur Korruptionsbekämpfung sollen Arbeitgeber die Nutzung von Telefon, E-Mail und Web künftig "im erforderlichen Maß" kontrollieren dürfen. Für die berufliche Web-Nutzung sollen "stichprobenhafte" Überprüfungen erlaubt sein, etwa um den Abruf "verbotener Inhalte" feststellen zu können. (pmz)