Abwrackprämie – der Film

Seite 2: Abwrackprämie – der Film

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Außerdem könne über die Anträge nur entscheiden werden, wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen. Hierzu gehöre unter anderem zwingend das ausgefüllte und zweifach unterschriebene Verwendungs­nachweisformular. Unterlagen ohne Verwendungsnachweisformular würden so lange vorgehalten, bis dem BAFA die Unterlagen vollständig vorliegen.

Bloß nichts vergessen!
Für alle, die vor Auslaufen der Abwrackprämie noch einmal in den Fördertopf greifen wollen, heißt es deshalb: Film gucken, bloß keinen Nachweis vergessen und unbedingt darauf achten, dass das Verwen­dungs­nachweis­formular doppelt unterschieben ist!

Ein bisschen schade ist es schon, dass der Film erst jetzt kommt, denn mit einer verlängerten Abwrackprämie wird es wohl nichts: „Die Summe wird nicht abermalig erhöht“, sagte Vize-Regierungssprecher Thomas Steg heute in Berlin: „Es bleibt bei dem Deckel fünf Milliarden Euro. Es wird keinen Cent mehr geben.“ (ggo)