BAFA erklärt das Abwracken jetzt audiovisuell

Abwrackprämie – der Film

Sieben Monate nach dem Start der "Umweltprämie" stellt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle seine Arbeit in einem Videoclip vor. Unterdessen gehen die Fördermittel zur Neige

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Von
  • ggo
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Eschborn, 8. Juli 2009 – Der Zeitpunkt wirkt ein wenig unglückich: Seit gestern weist das BAFA auf einen Film hin, der Interessenten audio­visuell dabei helfen soll, richtig abzuwracken – und das zu einem Zeitpunkt, als der größte Teil der Gelder bereits vergeben ist. Immerhin: Sollten sich einige SPD-Politiker doch noch mit ihrer Idee durchsetzen, die Prämie bis zum Jahresende zu zahlen, was eher unwahrscheinlich ist – das BAFA wäre besser gerüstet als je zuvor.

Interessante Einblicke
Nachdem in der Vergangenheit gelegentlich das ein oder andere schief ging ist und die Abwrackprämie eigentlich schon am Austrudeln ist, weist das BAFA noch einmal „dringend“ darauf hin, den vorge­sehenen Ablauf des Reservierungsverfahrens im Interesse einer zügigen Antragsbearbeitung „zwingend“ einzuhalten. Und unterstützt durch ein ausgefeiltes filmisches Lehrwerk sind gerade komplexe Vorgänge bekanntlich viel leichter zu verstehen: „Hier finden Sie alle notwendigen Informationen, wie Sie zu Ihrer Umweltprämie gelangen – von „A“ wie Antrag bis „Z“ wie Zahlung“, leitet Dr. Arnold Wallraff, Präsident des BAFA, das filmische Frage- und Antwortspiel ein. Der „Magazinfilm“ zur Umweltprämie soll zudem Informationen zur Arbeit des BAFA geben und einen Blick hinter die Kulissen bieten – Neues vom Amt sozusagen.

Wichtig: das Verwendungsnachweisformular
Besonders wichtig ist es laut BAFA, dass nach der Online-Antragstellung die restlichen Nachweise nur zusammen mit „Verwendungsnachweisformular“ beim BAFA eingereicht werden dürfen – lieber Reinhard, greif doch nochmal zur Gitarre. Dieses Formular erhalten die Antragsteller per Post mit dem Zuwendungs­bescheid (Reservierung). In der Vergangenheit seien beim BAFA zahlreiche Dokumente ohne das Verwendungsnachweis­formular eingegangen, die so nicht zugeordnet werden können. Das führe zu längeren Bearbeitungszeiten, weil die elektronische Bearbeitung behindert werde.