Diskussion um Assistenzsysteme

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Unabhängig von ACC hat der Radar bei Volkswagen zusätzlich die Funktion Front Assist mit City-Notbremsfunktion. Genauer formuliert: Sehr viele Volkswagen-Modelle sind inzwischen serienmäßig mit einem Radar ausgestattet, ohne dabei zwangsläufig auch ein ACC haben zu müssen. So sind sämtliche Golf-Modelle mit Ausnahme der Basisversion Trendline ohne Aufpreis mit Front Assist ausgestattet. Beim Tiguan haben alle Varianten Front Assist. Ein Grund für diese massenhafte Verbreitung sind die geringen Kosten, die nachweisbar niedrigeren Unfallzahlen sowie last but not least das EuroNCAP-Ranking, das diese Ausrüstung verlangt.

Keine Reaktion auf stehendes Hindernis

Beim Passat arbeitet die City-Notbremsfunktion des Front Assist bis 50 km/h. Fährt der Fahrer in Richtung eines stehenden Hindernisses und zeigt keinerlei Reaktion, wartet das System bis zur letzten Sekunde ab, um dann eine Vollbremsung einzuleiten. Je nach Straßenzustand kann ein Zusammenstoß so abgemildert oder ganz verhindert werden. Oberhalb von 50 km/h und bis zur Höchstgeschwindigkeit funktioniert Front Assist mit einer Warnkaskade. Fährt man etwa zu dicht auf, zeigt das Zentraldisplay zwei Autos mit wenig Abstand und einem Ausrufungszeichen. Einen Ton oder eine besondere Farbe gibt es nicht. Nennen wir das Stufe 1.

Erkennt Front Assist eine größere Gefahr, gibt es einen Warnton, ein rotes „Bremsen“-Symbol, und das Bremssystem wird auf maximale Wirkung vorkonditioniert („Prefill“). Das ist Stufe 2 von Front Assist. Bei Stufe 3 gibt es zusätzlich einen Warnruck, und erst in Stufe 4 erfolgt eine automatische Bremsung, die in Abhängigkeit der gefahrenen Geschwindigkeit bis zu (minus) 6 m/s2 erreicht. Dieser Wert liegt natürlich weit diesseits des maximal Möglichen, das wiederum nur bei der City-Notbremsfunktion genutzt wird.

Funktion genau verstehen lernen

Ein System wie Front Assist nimmt der Fahrer selten oder nie wahr; es arbeitet unauffällig im Hintergrund. Anders ist das bei ACC, das letztlich nur eine Erweiterung der Radarüberwachung darstellt. Es ist nun Aufgabe des Halters bzw. Fahrers zu verstehen, wo die Grenzen der jeweiligen Assistenzsysteme liegen: Was genau kann die Elektronik, und was kann sie nicht? Oder sind vielmehr die Verkäufer und Hersteller aufgefordert, wirklich alles haarklein zu erklären? Juristisch bleibt es dabei: Der Fahrer haftet. Ein besonderes Risiko dabei ist paradoxerweise die scheinbar verlässliche Funktion. Wir haben uns daran gewöhnt, dass ACC unter fast allen Umständen perfekt ist – und vergessen gerne, dass die Überwachungspflicht durch den Fahrer weiter gilt.