Gericht lehnt Verkaufsstopp für Diesel-Neuwagen ab

Ein Gericht hat den Antrag des BUND auf einen Verkaufsstopp für Diesel-Neuwagen mit zu hohem NOx-Ausstoß abgelehnt. Der BUND wollte gerichtlich erzwingen, dass das KBA den Verkauf von neuen Diesel-Pkw untersagt, wenn sie auf der Straße die Grenzwerte überschreiten

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Fiat 500 L Living

(Bild: FCA)

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  • dpa

Vorerst dürfen auch neue Diesel verkauft werden, die im Verdacht stehen, abseits der Prüfstände zu hohe NOx-Werte zu produzieren. Gegen Fiat wird in dieser Hinsicht ermittelt.

(Bild: FCA)

Das Verwaltungsgericht in Schleswig hat den Antrag der Umweltorganisation BUND auf einen Verkaufsstopp für Diesel-Neuwagen mit zu hohem Stickoxid-Ausstoß abgelehnt. Den Beschluss vom 27. März teilte das Gericht am Dienstag (28. März 2017) mit. Der BUND wollte gerichtlich erzwingen, dass das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) den Verkauf von noch zugelassenen Diesel-Pkw der Abgasnorm Euro 6 untersagt, wenn sie auf der Straße die Schadstoffgrenzwerte einer bestimmten Verordnung überschreiten. Viele Autos halten die Grenzwerte nur unter Laborbedingungen ein, nicht aber auf der Straße. Das KBA hatte im November 2016 einen entsprechenden Antrag des BUND abgelehnt.

Das Verwaltungsgericht stützt seine ablehnende Entscheidung maßgeblich darauf, dass die herangezogene europäische Verordnung ((EG) Nr. 715/2007) ein derartiges Verkaufsverbot nicht zulasse. Zwar sei für die Zukunft die Messung im realen Fahrbetrieb vorgesehen; dies betreffe jedoch nicht bereits erteilte Typengenehmigungen, teilte das Gericht weiter mit. Das Gericht könne nicht auf nationalstaatlicher Ebene das KBA dazu verpflichten, von zwingendem Unionsrecht abzuweichen und auf nationaler Ebene weitergehende Anforderungen hinsichtlich der Emissionswerte einzuführen. Gegen den Beschluss kann binnen zwei Wochen nach seiner Zustellung Beschwerde beim schleswig-holsteinischen Oberverwaltungsgericht eingelegt werden.

(mfz)