Regeln für Diesel-Nachrüstung kommen Anfang 2019

Die Regeln für Hardware-Nachrüstungen älterer Diesel-Autos sollen Anfang 2019 in Kraft treten. Das Bundesverkehrsministerium erarbeite „unverzüglich die rechtlichen und technischen Vorschriften für den Einsatz von Nachrüstungen, um Ausnahmen von Verkehrsbeschränkungen zu ermöglichen“

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VW Golf V TDI
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Von
  • dpa

Nachgerüstete Fahrzeuge der Abgasnormen Euro 4 und Euro 5 sollen von Fahrverboten ausgenommen sein, wenn sie unter 270 mg/km NOx emittiren. Das beträfe beispielsweise den VW Golf 5, dessen Motor auf dem Bild zu sehen ist.

(Bild: Volkswagen)

Die Regeln für Hardware-Nachrüstungen älterer Diesel-Autos sollen Anfang des kommenden Jahres in Kraft treten. Das Bundesverkehrsministerium erarbeite „unverzüglich die rechtlichen und technischen Vorschriften für den Einsatz von Nachrüstungen, um Ausnahmen von Verkehrsbeschränkungen zu ermöglichen“, heißt es in einem Eckpunktepapier, das das Bundeskabinett am Mittwoch (24. Oktober 2018) in Berlin verabschiedete. Die Maßnahmen sollten „schnellstmöglich zu Beginn des Jahres 2019 in Kraft gesetzt werden“.

Das Kabinett bekräftigte, dass die Autobauer für die Kosten der verbesserten Abgasreinigung aufkommen sollten. Verhandlungen mit der Branche laufen. Bisher lehnten die Hersteller es ab, die Nachrüstungen komplett zu bezahlen.

Auch die Voraussetzungen, um die Einhaltung von Fahrverboten über Nummernschilder zu überwachen, soll Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) „unverzüglich“ schaffen. Nachgerüstete Diesel der Abgasnormen Euro 4 und Euro 5 sollen von Fahrverboten ausgenommen sein, wenn sie im Alltag auf der Straße weniger als 270 Milligramm Stickoxid (NOx) pro gefahrenem Kilometer ausstoßen. Die zu hohe Belastung der Luft in vielen Städten mit gesundheitsschädlichem Stickoxid hat dazu geführt, dass Gerichte unter anderem in Berlin, Stuttgart und Frankfurt am Main Diesel-Fahrverbote für notwendig halten. (fpi)