Künast: „Raser-Urteil schreibt Rechtsgeschichte“

Die Vorsitzende des Bundestags-Rechtsausschusses, Renate Künast, hat das Urteil des Berliner Landgerichts zu illegalen Autorennen begrüßt. Die Grünen-Politikerin sagte heute: „Hier sagt das Gericht, der Tod eines Menschen ist in Kauf genommen worden und deshalb Mord. Wirklich eine klare Ansage.“

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Künast: „Raser-Urteil schreibt Rechtsgeschichte!“
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  • dpa

Die Vorsitzende des Bundestags-Rechtsausschusses, Renate Künast, hat das Urteil des Berliner Landgerichts zu illegalen Autorennen auf öffentlichen Straßen begrüßt.

Renate Künast, Vorsitzende des Bundestags-Rechtsausschusses

(Bild: Fotografin: Laurence Chaperon)

Dieses Urteil „schreibt wirklich Rechtsgeschichte“, sagte die Grünen-Politikerin heute im rbb-Inforadio: „Was vorher manchmal noch als Kavaliersdelikt angesehen wurde, kriegt jetzt eine ganz klare Ansage. Das ist auch logisch, wie sollte man sonst den Führerschein bekommen haben, ohne zu wissen, was hohe Geschwindigkeiten ausmachen und hier sagt das Gericht, der Tod eines Menschen ist in Kauf genommen worden und deshalb Mord. Das ist wirklich eine klare Ansage.“

Zugleich plädierte Künast für eine weitere Verschärfung der Gesetze. Man sollte das Fahren mit extrem hoher Geschwindigkeit generell unter Strafe stellen: „Wir müssen schlicht und einfach sagen, dass stark überhöhte Geschwindigkeiten immer unter diesen Straftatbestand fallen, dann würden wir auch andere Probleme lösen. Dann wäre nämlich automatisch die Pappe weg, der Führerschein. Man könnte daran andocken, dass das Auto eingezogen wird, also selbst wenn es keine Verletzungen gibt, muss es eine klare Strafe geben.“

Die beiden 25 und 28 Jahre alten Männer sind heute vom Berliner Landgericht zu lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilt worden. Zudem wurde ihnen lebenslang der Führerschein entzogen. Damit wurden zum ersten mal in Deutschland Teilnehmer eines illegalen Autorennens mit tödlichem Ausgang wegen Mordes verurteilt. Der Verteidiger des älteren Angeklagten kündigte an, den Fall in Revision vor den Bundesgerichtshof bringen zu wollen. (fpi)