AVM verhindert Verkauf gebrauchter Fritzboxen
Der Hersteller AVM hat einem ÂHändler den Verkauf einer Charge von Fritzbox-Kabelroutern gerichtlich untersagen lassen.
Die umstrittene Ware ist im Lager des Online-Händlers Carlo Faber bis fast unter die Decke gestapelt: rund 20.000 gebrauchte Fritzboxen, Typ 6490 Cable, verpackt in neutralen Kartons, auf 70 Europaletten. Einwandfreie Geräte aus Sicht des Händlers. „Unsere Kunden lieben sie“, sagt er.
Doch Hersteller AVM hat eine andere Haltung. Er hat Faber den Vertrieb der Router gerichtlich untersagen lassen. Der Händler habe die spezielle Provider-Firmware der Gebrauchtgeräte gegen eine andere Firmware ausgetauscht, die für Geräte aus dem freien Handel gedacht sei, erklärt eine AVM-Sprecherin gegenüber c’t. Das sei „eine nicht zulässige Produktveränderung“.
Faber sagt, dass er die 20.000 Boxen zwangsläufig entsorgen müsse, wenn sich AVM mit seiner Haltung durchsetzt. Zwei LKW-Ladungen funktionsfähiger Router würden dann im Müll landen. Außerdem sieht der Händler die Zukunft seines Unternehmens mit sechs Angestellten gefährdet. Mit der Hilfe von zwei Anwaltskanzleien wehrt er sich gegen das Verbot.
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Was dürfen Händler?
Der Streit hat auch eine grundsätzliche Bedeutung. Es geht um die Frage, unter welchen Bedingungen Händler ein Betriebssystem gegen den Willen eines Herstellers verändern dürfen. Sollte sich Faber durchsetzen, könnte das dazu führen, dass mehr gebrauchte Kabelrouter auf den Markt kommen – und die Preise sinken.
Fabers Firma Woog hat sich auf die Wiederaufbereitung gebrauchter Technik spezialisiert. Sie vertreibt zum Beispiel Router, die Netzbetreiber zuvor an ihre Kunden vermietet hatten. Bei vielen Geräten ist das kein Hexenwerk. Die meisten DSL-Router funktionieren in allen Netzen problemlos und können auch nach einem Weiterverkauf mit Software-Updates versorgt werden.
Knifflig wird es bei Kabelroutern aus den Beständen von Netzbetreibern. Die Unternehmen passen die Firmware ihrer Mietgeräte stark an, um die Einrichtung zu erleichtern und Funktionen zu entfernen oder hinzuzufügen. Updates für diese Spezialfirmware liefern sie in der Regel nur selbst aus, über ihr eigenes Netz. Landet so ein Gerät in einem anderen Kabelnetz, ist es von der Update-Versorgung abgeschnitten, wenn es überhaupt funktioniert.
Software ausgetauscht
So bot zum Beispiel der Provider Unitymedia, der mittlerweile zu Vodafone gehört, seinen Kunden eine Sonderedition der Fritzbox 6490 Cable zur Miete an – im weißen statt roten Gehäuse, mit Unitymedia-Logo zusätzlich zum Fritzbox-Schriftzug und mit veränderter Firmware.
Von diesem Modell kaufte Faber Ende 2019 tausende Exemplare über Zwischenhändler, nicht direkt von Unitymedia. Dann bereiteten seine Mitarbeiter die Boxen auf: Sie reinigten sie, entfernten das Unitymedia-Logo und spielten eine andere Firmware auf – und zwar diejenige, die auch auf der roten 6490-Cable-Version läuft, die AVM im freien Handel anbietet. Wie so ein Wechsel funktionieren kann, erklären wir am Beispiel eines anderen Fritzbox-Modells.
Faber hatte nun weiĂźe Fritzboxen, die denselben Funktionsumfang boten wie die roten. Das Betriebssystem war auf dem neuesten Stand, obendrein gab es die Aussicht auf weitere Software-Updates direkt von AVM, genau wie bei den roten Boxen. Woog bot das Modell im Schnitt fĂĽr unter 70 Euro an. Zum Vergleich: AVMs rote Version kostet als Neuware rund 155 Euro.
Woog verkaufte nach eigenen Angaben rund 10.000 Exemplare – bis AVM Mitte Februar beim Landgericht München I eine einstweilige Verfügung gegen den weiteren Verkauf erwirkte (Az.: 33 O 1703/20).
Als juristischen Hebel verwendet AVM sein Recht an der Marke Fritzbox. Laut der europäischen Unionsmarkenverordnung dürfen Inhaber die Benutzung einer Marke untersagen, „wenn berechtigte Gründe es rechtfertigen, dass der Inhaber sich dem weiteren Vertrieb der Waren widersetzt, insbesondere wenn der Zustand der Waren nach ihrem Inverkehrbringen verändert oder verschlechtert ist“ (Art. 15 UMV).
Sicher oder riskant?
Faber bestreitet keineswegs, dass Woog den Zustand der Unitymedia-Fritzboxen durch das Aufspielen einer anderen Firmware „verändert“ hat. Das sei aber noch lange kein „berechtigter Grund“, den Vertrieb zu untersagen.
Die Woog-Anwälte verweisen unter anderem auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) aus den Achtzigerjahren. Diesem zufolge liegt kein Verstoß vor, wenn der Eingriff „keine Beeinträchtigung der Ware mit sich bringt“. Und Woog habe die Router keineswegs beeinträchtigt, sondern im Gegenteil dafür gesorgt, dass sie „einwandfrei funktionsfähig und sicher“ genutzt werden können.
AVM hingegen verweist gegenüber c’t auf ein BGH-Urteil aus dem Jahr 2004, laut dem ein Handy-Hersteller es anderen Unternehmen untersagen darf, eine SIM-Sperre zu entfernen. Sein Vorgehen begründet der Hersteller in erster Linie mit möglichen Nachteilen für die Nutzer. Sei nicht die für die jeweilige Produktversion vorgesehene Original-Firmware installiert, „besteht das Risiko, dass zukünftige wichtige Updates nicht aufgespielt werden können“, sagt eine Sprecherin.
Wie sich die Faber-Boxen bei künftigen Updates verhalten, lässt sich heute nicht mit Sicherheit sagen. c’t entdeckte jedenfalls an einem von Woog zur Verfügung gestellten Exemplar in einem kurzen Test keine Anzeichen für Einschränkungen. Die übliche Update-Funktion war in der Bedienoberfläche vorhanden. Theoretisch könnte AVM aber versuchen, die fraglichen Boxen zu identifizieren und von künftigen Updates auszuschließen.
Faber fragt sich jedoch, ob es AVM nicht vor allem darum geht, den Absatz von Neugeräten zu fördern. Für jede gebrauchte Fritzbox werde schließlich theoretisch eine neue Box weniger verkauft.
Kein Lösungsvorschlag von AVM
Die Boxen einfach mit der Unitymedia-Firmware zu verkaufen, kommt für Faber nicht infrage. Die Software sei teilweise fünf Jahre alt, es fehlten mehrere wichtige Updates. Der Verkauf verbiete sich deshalb allein aus Sicherheitsgründen. Außerdem verweist er auf Vorgaben der Netzbetreiber. Tatsächlich fordern Provider wie Vodafone ihre Kunden auf, keine ehemaligen Leihgeräte zu verwenden. Manche stellen auch Mindestanforderungen an den Software-Stand.
Auch AVM warnt auf seiner Webseite: „FRITZ!Box-Cable-Produkte, die zuvor etwa als Mietgerät über einen Provider bezogen worden sind, können nicht an beliebigen Kabelanschlüssen verwendet werden.“
Doch was soll Faber nun mit den Geräten tun? Sieht AVM eine Alternative zur Verschrottung? Diesen Fragen weicht der Hersteller gegenüber c’t aus. AVM sei bekannt für „seine langlebigen Produkte und seine nachhaltige Updatepolitik“, betont die Sprecherin lediglich.
Dieser Artikel stammt aus c't 8/2020.
(cwo)