Pilotprojekt: Polizei nutzt AML für präzisere Ortung von Notrufen

Seite 2: Teil der Länder wartet auf Datenschutzabschätzung

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This article is also available in English. It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Die Polizei Bremen ist nach eigenen Angaben bisher nicht in der Lage Notrufe "über AML zurückzuverfolgen". Das Land Bremen beteilige sich aber an der bundesweit einheitlichen Lösung "im Rahmen eines priorisierten Konzeptions- und Einführungsprojekt". Dafür würden "die technischen und rechtlichen Grundlagenregelung gegenwärtig geschaffen und datenschutzrechtliche Prüfungen erfolgen". "Die Polizei Hamburg ist bestrebt, eine Anbindung an AML möglichst zeitnah zu realisieren" heißt es. Die Teilnahme an einer Pilotierung von AML befinde sich derzeit in einem Prüfungsprozess bei der Polizei Hamburg, bei dem es "insbesondere um die rechtliche Bewertung zur Nutzung dieser Technik" gehe. Auch das Sächsische Staatsministerium des Innern teilt gegenüber heise online mit, dass der Anschluss der Polizei Sachsen an AML erst "nach der Klärung der noch offenen Datenschutzfragen" erfolgen werde. Eine zeitliche Planung könne erst dann erfolgen.

Mecklenburg-Vorpommern prüft aktuell, "inwieweit eine Teilnahme am Pilotprojekt möglich ist", eine Pressesprecherin des Innenministeriums. Technisch sei man zwar in der Lage, die AML-Daten für die 110 vom Endpunkt in Baden-Württemberg abzurufen und habe dies "mit Testdaten erfolgreich beprobt". An den AML-Endpunkt angeschlossen sei man aber bislang nicht, da aktuell die Rechtsgrundlage für die Standortdatenerhebung zur Nachverfolgung des Notrufes fehlt. Die Einführung einer solchen Rechtsgrundlage werde "im Rahmen der anstehenden Novellierung des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes werde die Einführung aktuell geprüft".

Das Saarland strebe eine Teilnahme an AML grundsätzlich an, "es müssen jedoch zunächst die rechtlichen Voraussetzungen im Land und für den realen Wirkbetrieb auch in Baden-Württemberg geschaffen werden" erklärt Jörg Hektor als Pressesprecher des Ministeriums für Inneres, Bauen und Sport. An dem Pilotprojekt beteiligt sich die saarländische Polizei nicht, weil die rechtlichen Voraussetzungen fehlen:

Es gebe im § 33 Absatz 1 des Saarländischen Gesetzes über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Polizei (SPolDVG) zwar beispielsweise eine Ermächtigung für die Aufzeichnung von Notrufen, nicht jedoch zum Abruf von Standortdaten über eine Web-Anwendung. Strittig sei auch, ob § 36 Absatz 1 SPolDVG ausreicht, um die Datenabfrage zu rechtfertigen. Die Vorschrift erlaubt lediglich den Abruf von Verkehrsdaten bei Anbietern von Telekommunikationsdiensten, nicht jedoch bei anderen Stellen. Das unabhängige Datenschutzzentrum (des Saarlands) habe erklärt, "dass bei der momentanen rechtlichen Situation von einer Teilnahme an dem Pilotbetrieb Abstand genommen werden sollte".

Das Land Berlin hat laut Mitteilung von der Pressestelle der Polizei Berlin seine Teilnahme am Pilotprojekt am Mitte Oktober 2024 erklärt und arbeite gemeinsam mit dem Präsidium Technik, Logistik und Service der Polizei Baden-Württemberg an der schnellstmöglichen operativen Aufnahme des Pilotbetriebs. "Die Operationalisierung des Pilotprojektes erfolgt auf Grundlage innerbehördlicher Regelungen über die Nutzung, Verarbeitung und Dokumentation der über AML erhobenen Daten". Um AML dauerhaft in Berlin nutzen zu können, würden derzeit "die notwendigen rechtlichen Voraussetzungen" im Rahmen einer ASOG-Novelle geschaffen.

Die Polizei Sachsen-Anhalt ist aktuell nicht angeschlossen, heißt es vom Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt. Die softwaretechnischen Voraussetzungen in den polizeilichen Leitstellen Sachsen-Anhalts seien vorhanden, die entsprechenden Tests stehen aber noch aus. Es gibt aber "noch kein für den produktiven Einsatz frei gegebenes System". Voraussetzung für die Freigabe sei "die Schaffung aller rechtlichen Voraussetzungen", die mit der nächsten Novelle des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt im Jahr 2025 geschaffen werden sollen.

In Thüringen befinde man sich "gegenwärtig im Prozess innerbehördlicher Abstimmungen zur beabsichtigten Teilnahme am bundesweiten Pilotbetrieb". Wann Thüringen angeschlossen wird, könne gegenwärtig nicht gesagt werden, da noch Voraussetzungen in rechtlicher und technischer Hinsicht geprüft und betrachtet werden müssten.

In Bayern ist der Polizei-Notruf 110 ebenfalls bisher nicht an den AML-Dienst angeschlossen, teilt ein Sprecher des Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration auf Anfrage mit. Die Anbindung des Dienstes "ist in erster Linie vom Ergebnis der ausstehenden polizei- und datenschutzrechtlichen Prüfung abhängig und ist je nach Ausgang der Prüfung für das Jahr 2025 vorgesehen. Bei der Bayerischen Polizei bestehen schon seit Jahren Möglichkeiten, im konkreten Einzelfall Hilfesuchende zu orten. Die Einführung von AML beim Notruf 110 stellt insofern eine Vereinfachung der technisch organisatorischen Prozesse dar".

Dazu kann die Bayerische Polizei dem Hilfesuchenden eine SMS mit einem Web-Link auf das Smartphone senden. Der Empfänger muss dann den Web-Link aufrufen und zusätzlich der Freigabe der GPS-Koordinaten des Geräts im Browser zustimmen. Diese Art der Lokalisierung erfordert immer das aktive Handeln der Hilfe suchenden Person. Wenn die Person dazu nicht in der Lage ist, weil sie zum Beispiel verletzt ist oder während des Notrufs kollabiert oder das Gerät funktionslos wird, kann die Bayrische Polizei auch nur auf eine annähernde Standortbestimmung mithilfe von Funkzelldaten zurückgreifen.

Im Unterschied zu anderen Bundesländern hat Bayern schon seit dem Jahr 2008 ein eigenes Funkzellinformationssystem (FIS-Bayern) aufgebaut, in dem technische Informationen zu den einzelnen Funkzellen gespeichert sind. Damit ist dem LKA Bayern eine genauere Handyortung allein über Funkzelldaten möglich. Das System wird nach Benennung der Funkzelle durch den jeweiligen Provider durch Spezialisten des Bayerischen Landeskriminalamts "insbesondere bei der Ortung von vermissten Personen" eingesetzt.