Auslegungssache 23: Big Brother Arbeitgeber

Der Modekonzern H&M soll ein hohes Bußgeld für illegale Überwachung der Angestellten bezahlen. Dies könnte Arbeitgeber zu mehr Beschäftigtendatenschutz bringen.

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Lesezeit: 1 Min.
Von
  • Holger Bleich
  • Joerg Heidrich

Dieser Bußgeldbescheid schlug ein wie eine Bombe: Rund 35 Millionen Euro soll der Modekonzern H&M zahlen, weil er in seinem Nürnberger Servicecenter illegal private Lebensumstände von Mitarbeitern erfasst und ausgewertet hat. Noch ist nicht klar, ob H&M die Strafe des zuständigen Hamburgischen Datenschutzbeauftragten hinnehmen wird.

Selfie: Rechtsanwalt Peter Hense beim Auslegungssache-Podcasten

Auf jeden Fall aber wirft das Verfahren ein Schlaglicht auf die technischen Möglichkeiten der Mitarbeiterüberwachung. Welche Grenzen das europäische Datenschutzrecht Arbeitgebern setzt, diskutieren Joerg und Holger zusammen mit ihrem Gast Peter Hense. Peter arbeitet als Rechtsanwalt im internationalen IT- und Technologierecht, im Datenschutz sowie der Prozessführung (Privacy Litigation). Seiner Ansicht nach beginnt der DSGVO-Hammer erst allmählich zu kreisen, was den Beschäftigtendatenschutz angeht. Neben Bußgeldern in erheblicher Höhe könnten auch drohende Schadensersatzansprüche von Mitarbeitern dazu führen, dass Unternehmen künftig diesem Thema höhere Priorität einräumen. An der Zeit wäre es in vielen Bereichen, man denke etwa an die Callcenter- und Paketzustellbranchen.

Episode 22:

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Auslegungssache, der Datenschutz-Podcast des c't Magazins.

(hob)