Datenschutz für Telemetrie- und Diagnosedaten erklärt

Viele Dienste und Geräte erzeugen technische Daten außerhalb ihres Hauptzwecks. Eine Datenschutzarbeitsgruppe liefert Empfehlungen für den Umgang mit den Daten.

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Lesezeit: 4 Min.
Von
  • Tobias Haar
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Das neuste Arbeitspapier der Arbeitsgruppe "International Working Group on Data Protection in Technology" (IWGDPT) befasst sich mit Telemetrie- und Diagnosedaten (PDF). Ziel dieses Papiers – so schreiben die Macher – ist es, Empfehlungen zu geben, wie die Auswirkungen der Erhebung und Verarbeitung von Diagnose- oder Telemetriedaten auf die Privatsphäre und den Datenschutz begrenzt werden und wie die Interessen der Anbieter und Entwickler mit den Rechten der Nutzer auf Privatsphäre in Einklang gebracht werden können.

Tobias Haar

Tobias Haar ist Rechtsanwalt mit Schwerpunkt IT-Recht bei Vogel & Partner in Karlsruhe. Er hat zudem Rechtsinformatik studiert und hält einen MBA.

Die Arbeitsgruppe setzt sich intensiv damit auseinander, wie personenbezogene Daten in mobilen und Desktop-Betriebssystemen und Anwendungen erhoben werden. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Datenerhebung innerhalb von Unternehmen und Organisationen, etwa über Datenbanken und Server für Videokonferenzsysteme. Ein dritter Aspekt schließlich beschreibt den rechtlichen Rahmen der Nutzung von Telemetrie- und Diagnosedaten für Entwickler mobiler Apps und cloudbasierter Webservices.

Bei juristischen Diskussionen um Telemetrie- und Diagnosedaten geht es um diejenigen Daten, die von Geräten oder Anwendungen zu technischen Zwecken gesammelt und übermittelt werden und nichts mit dem Hauptzweck des Geräts oder der Anwendung zu tun haben. Namentlich erfasst sind die Überwachung der Leistung von Geräten und Diensten, Fehlersuche und -behebung, Qualitätssicherung und Verbesserung der Dienste sowie Forschung und Entwicklung neuer Produkte und Dienste.

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