Datenschutz im Auto: Sorgfältig mit personenbezogenen Daten umgehen

Smarte Autos sammeln Informationen über Personen im Fahrzeug und auf der Straße. Unser Datenschutzwegweiser gibt Hinweise zur Nutzung dieser Daten.

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(Bild: Andreas Martini)

Lesezeit: 17 Min.
Von
  • Dr. Michael Koch
Inhaltsverzeichnis

Das Datenschutzrecht ist eigentlich recht einfach gehalten. Eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten ist ohne Rechtsgrundlage wie der Einwilligung der betroffenen Person verboten. Kompliziert wird es jedoch, wenn in modernen Autos zahlreiche Daten von Personen innerhalb und außerhalb des Wagens anfallen und diese von Dutzenden Firmen und Dienstleistern ausgewertet werden sollen. Um zu klären, welche Daten in einem smarten Auto wann von wem und unter welchen Umständen gesammelt werden dürfen, müssen wir deshalb ein wenig ausholen und zunächst ein paar Grundlagen erläutern.

Bevor ein Jurist beurteilen kann, ob die Datensammlung eines Fahrzeugs den Anforderungen des Datenschutzes genügt, muss er zunächst klären, ob die Daten überhaupt einen Bezug zu Personen haben. Isoliert betrachtet könnte man annehmen, dass dies bei nackten Fahrzeuginformationen wie Reifendruck oder Ladezyklus erst einmal nicht der Fall ist: Wie sollten diese Einzeldaten einer Person zuzuordnen sein?

Doch schon vor der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) waren sich Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (DSK) sowie der Verband der Automobilindustrie (VDA) einig, "dass bei Hinzuziehung weiterer Informationen [...] die anfallenden Daten auf den Halter oder auch auf den Fahrer und Mitfahrer zurückführbar seien und Informationen über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmbaren Person enthalten" können. Sobald also Angaben wie das KfZ-Kennzeichen oder die Fahrzeugidentifikationsnummer mit den oben genannten technischen Informationen verknüpft werden, lässt sich ein Bezug zu Personen herstellen und die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist damit anzuwenden.

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