Der AI Act fordert ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz: Was das bedeutet

Unternehmen und Behörden müssen für eine ausreichende KI-Kompetenz bei ihren Mitarbeitern sorgen. Das gilt für jede Form des Einsatzes künstlicher Intelligenz.

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Von
  • Tobias Haar
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Die als AI Act bekannte KI-Verordnung der EU ist zwar am 1. August 2024 in Kraft getreten, aber noch nicht wirksam. Der EU-Gesetzgeber hat das Wirksamwerden in verschiedenen Etappen vorgesehen, damit Unternehmen und Behörden, die künstliche Intelligenz einsetzen, und die für die Durchsetzung zuständigen Aufsichtsbehörden ausreichend Zeit haben, sich auf die komplexen Regulierungsvorgaben einzustellen.

Viele begrüßen das angesichts der 113 Artikel, 180 Erwägungsgründe, 144 Seiten offiziellen Rechtstexts (deutsche Sprachfassung) sowie nach Aussage der EU-Kommission etwa 70 außerhalb des eigentlichen AI Act zu erlassenden Durchführungs- und delegierten Rechtsakten.

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  • Die Definition dessen, was ein KI-System ist, ist in der neuen KI-Verordnung der EU extrem weit gefasst. Gleiches gilt für den Begriff "Betreiber" eines KI-Systems.
  • Die Konsequenz ist, dass über kurz oder lang nahezu sämtliche Unternehmen und Behörden unter die Regularien des AI Act fallen. Ab Februar bedeutet das, dass sie bei Nutzung von KI über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügen müssen.
  • Besondere KI-Kompetenzen fordert der AI Act von Betreibern sogenannter Hochrisiko-KI-Systeme. Sie müssen in der Lage sein, fundierte Entscheidungen zu KI zu treffen, und die Befugnis haben, ein System im Notfall abzuschalten.
  • Wie bei anderen Regulierungen kann auch für den AI Act eine persönliche Haftung des Geschäftsführers gelten, wenn er seinen Pflichten – den gesetzlichen Vorgaben zur KI-Kompetenz – nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist.
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Tobias Haar
Tobias Haar

Tobias Haar ist Rechtsanwalt mit Schwerpunkt IT-Recht bei Vogel & Partner in Karlsruhe. Er hat zudem Rechtsinformatik studiert und hält einen MBA.

Am 2. Februar 2025 greift die erste Stufe und die ersten Abschnitte des AI Act, Kapitel I und II, werden wirksam. Das erste Kapitel enthält allgemeine Bestimmungen wie den Gegenstand der Regulierung, ihren Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen sowie in Artikel 4 Regelungen zur KI-Kompetenz. Kapitel II besteht nur aus Artikel 5, der "Verbotene Praktiken im KI-Bereich" benennt.

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