Digitalisierung des Gesundheitswesens: Was das kommende Registergesetz regelt

Seite 3: Transplantationsregister

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Das Transplantationsregister wird derzeit stufenweise aufgebaut. Das Transplantationsregistergesetz sieht vor, dass die Daten der postmortalen Spender, der Organlebendspender und der Organempfänger von verschiedenen Stellen erhoben und an das Register übermittelt werden, wo sie zusammengeführt werden. Hauptziel ist es, die Versorgung der Patienten zu verbessern und unerwünschte Reaktionen und Zwischenfälle bewerten zu können. Die Forschenden können nach einem Antragsverfahren und auf Basis eines Nutzungsvertrags entweder anonymisierte oder pseudonymisierte Daten nutzen.

Im Implantateregistergesetz (IRegG) von 2019 ist die Bereitstellung der dort gespeicherten Daten für die Forschung vorgesehen. Das Register befindet sich noch im Aufbau, der Regelbetrieb soll 2023 starten. Geplant ist zunächst die Erfassung von Brustimplantaten, ab 2024 auch Endoprothesen von Hüfte und Knie. Erfasst werden alle Implantattypen. Hersteller sind verpflichtet, ihre Produkte in der Produktdatenbank zu registrieren. Zweck ist die Qualitätssicherung sowie die Patientensicherheit.

Medizinische Einrichtungen melden medizinische Daten zu den Implantaten und ihren Empfängern. Dazu ist keine Einwilligung der Patienten erforderlich. Datenschutzexperten kritisieren, dass die grundrechtlichen Garantien nur unzureichend ausgestaltet sind. Betroffene können gegenüber der Registerstelle und der Vertrauensstelle im Robert-Koch-Institut keinen Widerspruch einlegen und die Verarbeitung ihrer Daten auch nicht einschränken lassen.

Bislang gibt es in Deutschland kein zentrales Impfregister. Aktuell überwachen die Kassenärztlichen Vereinigungen, inwieweit Versicherte verschiedene Impfungen in Anspruch nehmen. Sie nutzen hierfür pseudonymisierte Abrechnungsdaten. Die Daten liegen meist erst sechs Monate nach der Impfung vor. Weil diese Erhebung mit einer großen Zeitverzögerung verbunden ist, wurde im Laufe der Covid-19-Pandemie die Forderung erhoben, die Daten täglich zu erheben und zu melden.

Zur Überwachung der Impfquote wurde in Deutschland das "Digitale Impfquotenmonitoring" am Robert-Koch-Institut eingerichtet. An diese Stelle werden sowohl Impfdaten der gesetzlichen Versicherten über das Impf-Doku-Portal der Kassenärztlichen Bundesvereinigung sowie der privat Versicherten über ein Portal des Verbandes der Privatärztlichen Verrechnungsstellen übermittelt. Auf einem Impfdashboard wird der aktuelle Impfstatus angezeigt.

Ein Impfregister könnte allerdings helfen, nicht nur Impfquoten darzustellen, sondern auch die Datenbasis dafür schaffen, dass die Wirksamkeit der Impfstoffe besser überprüft werden kann. Entscheidend für die gesellschaftliche Akzeptanz dürfte sein, dass Dritte wie etwa die Ordnungsverwaltung keine personenbezogenen Zugriffe erhalten kann, dass also auf die Durchsetzung der Impfpflicht mittels des Registers verzichtet wird. Das politische Vorhaben eines "nationalen Impfregisters", das vor allem von der Union vorangebracht wurde, wird allerdings von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) nicht unterstützt.

Hinweis: Dies ist der erste aus einer Serie von drei Artikeln.

(mack)