Freiburg möchte innerhalb der Stadt grundsätzlich Tempo 30 einführen
Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit: Für diesen Modellversuch bittet Freiburg Bundesverkehrsminister Scheuer um eine Sonderregel in der Straßenverkehrsordnung.
- dpa
Die baden-württembergische Stadt Freiburg möchte durchgängig Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit einführen. Die Stadt wäre damit nach eigenen Angaben die erste deutsche Kommune mit einer solchen Regelung.
Einen entsprechenden Modellversuch hat der Freiburger Oberbürgermeister Martin Horn (parteilos) Bundeswirtschaftsminister Andreas Scheuer (CSU) vorgeschlagen, wie die Stadt am Freitag (4. Dez. 2020) mitteilte. Um den Modellversuch zu ermöglichen, solle Scheuer eine Sonderregelung der Straßenverkehrsordnung (StVO) schaffen, so der Vorschlag aus Freiburg.
Regelgeschwindigkeit 30 braucht Sonderregelung
Unterstützung kommt von Baden-Württembergs Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne). Eine solche Regelung für die Städte sei im Interesse der Verkehrssicherheit überfällig. Den neuartigen Freiburger Vorstoß begrüße er deshalb ausdrücklich, teilte Hermann mit.
Horn sieht in einem durchgängigen Tempo 30 in der Stadt zahlreiche Vorteile. Autofahrer hätten Klarheit, und der Verkehr würde besser fließen. Auch Fahrradfahrer und Fußgänger wären besser integriert und verkehrstechnisch geschützt, so Horn. Wenige "übergeordnete Straßen" sollen von der Tempo-30-Regelung ausgeschlossen bleiben.
Keine Mehrheit für mehr Limits
Bislang sieht die Straßenverkehrsordnung innerorts grundsätzlich 50 Stundenkilometer als Höchstgeschwindigkeit vor. Tempo 30 oder andere abweichende Vorgaben müssen begründet werden. Sie werden deshalb bislang nur etwa in Wohngebieten, in der Nähe von Kitas oder für den Lärmschutz genehmigt.
2018, rund 60 Jahre nach der Einführung von Tempo 50 in deutschen Ortschaften, fanden neue Limits laut einer repräsentativen Umfrage noch keine Mehrheit. Eine generelle Begrenzung auf Tempo 30 in Innenstädten jenseits der Hauptstraßen lehnte aber nur knapp über die Hälfte der Befragten ab.
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(fpi)