Juristische Aspekte des Homeoffice

Die Coronakrise wirft ein Schlaglicht auf die Rechtsfragen der Arbeit zu Hause. Auf diesen Fall war der Gesetzgeber offenbar nicht vorbereitet.

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Juristische Aspekte des Homeoffice
Lesezeit: 11 Min.
Von
  • Tobias Haar
Inhaltsverzeichnis

Das Wort "Homeoffice" bedeutet im englischen Sprachgebrauch nicht dasselbe wie hierzulande. Dort spricht man von "Work from Home", im Deutschen mitunter etwas antiquiert übersetzt mit "Tele- oder Heimarbeit", eher aber von "mobiler Arbeit". Diese Begriffe beschreiben besser, um was es geht, nämlich in erster Linie um "Arbeit" und darum, dass diese offenbar nicht im Bürogebäude oder in anderen Einrichtungen des Arbeitgebers erbracht wird. Dieses Verständnis ist elementar wichtig, wenn man sich den juristischen Fragestellungen rund um das "Homeoffice" nähern möchte.

Bis vor wenigen Wochen wurde beim Thema Homeoffice aus juristischer Sicht eher darüber diskutiert, ob es einen gesetzlichen Anspruch von Arbeitnehmern geben soll, bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen von zu Hause aus arbeiten zu "dürfen". Ausgelöst durch die Coronakrise wird inzwischen darüber diskutiert, ob Arbeitnehmer daheim arbeiten "müssen", wenn der Arbeitgeber dies verlangt. Wie immer in der Juristerei gibt es hier keine eindeutige Lösung. Es kommt auf den Einzelfall an. Klar ist, dass sich Homeoffice nur für Berufe anbietet, die keine Anwesenheit am Arbeitsplatz etwa in der Hardwareproduktion oder beim Installieren der Serverräume bei Kunden erfordern. Wenn mobiles Arbeiten, wie bei Softwareentwicklern, möglich ist, müssen die Interessen des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers gegeneinander abgewogen werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn entsprechende Vereinbarungen fehlen.

Bis es in Deutschland ein "Homeoffice-Gesetz" geben wird, dürfte es noch ein wenig dauern. Die Coronakrise beschleunigt hier aber womöglich entsprechende Gesetzesinitiativen. So hat der Bundesarbeitsminister Hubertus Heil Ende April in einem Interview angekündigt, das Recht auf Homeoffice gesetzlich zu verankern. Jeder, bei dem es die Art der Arbeit zulässt, dürfe dann auch nach der Corona-Pandemie von zu Hause aus arbeiten, wenn er das wünscht. Bis Herbst wolle er ein entsprechendes Gesetz vorlegen.

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