On the road again

Inhaltsverzeichnis

Pedelec-Antriebe bieten vor allem zwei Vorteile gegenüber klassischen Elektrorollstühlen: Erstens sitzen die Patienten nicht passiv herum, sondern müssen selbst mitarbeiten. Zweitens erlaubt der Hilfsantrieb zulassungsfrei Geschwindigkeiten von bis zu 25 Stundenkilometern, während E-Rollstühle ohne Zulassung nur mit quälend langsamen sechs Stundenkilometern vorankommen. Dank der Handkurbel des Berkel-Bikes können auch Patienten von der Pedelec-Regelung profitieren, deren Beine sonst zu schwach wären, um die Elektrounterstützung zu aktivieren.

Doch gerade ihre Mehrfachbegabung als Sport-, Alltags- und Therapiegerät lässt Neuentwicklungen wie das Berkel-Bike zwischen sämtliche Stühle des Gesundheitssystems rutschen. Weder Metzler noch Leinfelder haben Geld von ihren Krankenkassen bekommen. Auch bei Arnold Weisser hatte die Kasse zunächst abgeblockt: "Die sagen nur: Das Fahrrad steht nicht im Katalog, fertig." Gegen den Bescheid hat er drei- oder viermal Widerspruch eingelegt, bis er schließlich doch noch 1000 Euro Zuschuss bekam. Einen elektrischen Rollstuhl für 3000 bis 4000 Euro hätte die Krankenkasse ihm hingegen anstandslos bezahlt, obwohl der weder als Therapiegerät noch als Fortbewegungsmittel viel gebracht hätte. "Hinterher hat's mich geärgert", sagt Weisser. "Ich hätte gerichtlich vorgehen sollen."

Der "Katalog", auf den sich Weisser bezieht, nennt sich offiziell "Hilfsmittelverzeichnis". Hier steht aufgelistet, was gesetzliche Krankenkassen ihren Kunden bezahlen, vom "fremdkraftbetriebenen Beintrainer" bis zum "Elektrorollstuhl mit indirekter Lenkung". Das Verzeichnis ist allerdings keinesfalls eine abgeschlossene Positivliste – auch wenn viele Krankenkassen das offenbar gern so interpretieren. Sei ein Hilfsmittel "notwendig, ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich", könne es auch gewährt werden, wenn es nicht im Hilfsmittelverzeichnis aufgeführt ist. Das entschied das Bundessozialgericht 2006.

Andererseits verpflichtet das Sozialgesetzbuch die Kassen, dass ihre Leistungen "das Maß des Notwendigen nicht überschreiten" dürfen und der therapeutische Nutzen und die Wirtschaftlichkeit von Leistungen nachgewiesen sein müssen. Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen schreibt dazu: Hilfsmittel dienten lediglich dazu, ein "mobiles Grundbedürfnis" zu befriedigen – und darunter fielen Entfernungen, die Gesunde üblicherweise zu Fuß zurücklegen. Bei den Privaten gibt es keine einheitliche Regelung, dort kann jede Kasse eigene Kataloge und Kriterien aufstellen. "Ich könnte Ihnen aber nicht reinen Gewissens versprechen, dass das bei uns anders laufen würde", sagt Stephan Caspary, Sprecher des Verbandes der Privaten Krankenversicherung.

Ob Räder wie das Easy Rider oder das Berkel-Bike also als privates Vergnügen oder als sinnvolles Therapiemittel eingestuft werden, ist in jedem Einzelfall von der Einschätzung der Krankenkasse abhängig. Dabei würden sie oft sogar Geld sparen. Seit Arnold Weisser das Berkel-Bike nutzt, braucht er beispielsweise keine Krankengymnastik mehr. Auch sein Diabetes besserte sich. "Ich habe jetzt 1A-Blutwerte", berichtet Weisser. "Mein Hausarzt sagt, eigentlich müsste die Krankenkasse doch froh sein, denn sonst müsste ich jeden Tag Medikamente nehmen."

Ähnliche Erfahrungen hat auch Klaus Gusowski gemacht, leitender Physiotherapeut am Reha-Zentrum Quellenhof in Bad Wildbad. Hans-Joachim Tomerl, einer seiner Patienten, konnte sich wegen einer Entzündung des Rückenmarks nur noch im Rollstuhl fortbewegen, als er ins Reha-Zentrum kam. Nach einem halben Jahr regelmäßiger Ausfahrten mit dem Berkel-Bike war er schon in der Lage, hundert Meter mit einem Rollator zurückzulegen. Im Hausmagazin des Reha-Zentrums berichtet Tomerl, wie er "deutlich spürte, wie beim Berkel-Bike auch die Oberschenkel intensiv gefordert werden" – im Unterschied zu herkömmlichen stationären Trainingsgeräten. Dazu kommen noch "der Spaß am Fahren und das Erleben einer größeren Freiheit und Selbstständigkeit".

Den therapeutischen Effekt führt Physiotherapeut Gusowski unter anderem darauf zurück, dass der Patient seine Beine sehen kann. So ließen sich die Nervenimpulse besser synchronisieren, um die Restaktivität des zentralen Nervensystems zu unterstützen. "Reine Elektrostimulation reicht dazu nicht aus."

Trotzdem heiße es bei den Krankenkassen oft: "Dieses Gerät oder keins. Dahinter steckt die Angst, einen Präzedenzfall zu schaffen." Dabei seien die Kassen oft gar nicht in der Lage, den Unterschied zwischen einem neuen Ansatz wie dem Berkel-Bike und herkömmlichen Geräten zu erfassen. "Das Thema ist ja relativ neu. Es ist traurig, denn eigentlich muss der Kostenträger doch ein Interesse daran haben, dass Patienten aktiv sind. Im E-Rollstuhl sind sie total inaktiv, dort werden sie schnell ihre Fähigkeiten einbüßen."

Solche anekdotischen Erlebnisse in wissenschaftliche Publikationen zu gießen sei allerdings schwierig, gibt Gusowski zu, weil es so viele verschiedene Einflüsse gebe. Auf der Webseite www.berkelbike.de sind allerdings schon einige Studien verlinkt, die sich vor allem mit der positiven Wirkung der Elektrostimulation beschäftigen. Gusowski jedenfalls haben die neuen Therapieräder dermaßen überzeugt, dass sein Zentrum nun aus Spenden nach und nach einen ganzen Fuhrpark anschaffen möchte. (grh)