Open-Source-Lizenzen

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Starkes Copyleft

Für sämtliche Änderungen und Weiterentwicklungen einer Software gelten dieselben Lizenzbedingungen wie für den Original-Code. Damit soll gewährleistet werden, dass einmal als Open Source freigegebener Quellcode auch wirklich frei bleibt und nicht seinen Weg in ein proprietäres Produkt finden kann, dessen Code unter Verschluss steht.

Der prominenteste Vertreter dieser Art des streng ausgelegten Copylefts ist die GNU General Public License (GPL) der FSF. Sie erlaubt dem Anwender die Verwendung, Modifikation und Weitergabe des Quellcodes, solange den Empfängern dieselben Rechte eingeräumt werden. Änderungen gegenüber dem Originalcode müssen explizit gekennzeichnet werden. Eine Weitergabe in Binärform setzt voraus, dass der Quellcode entweder beiliegt oder jederzeit zur Verfügung steht.

Die GPL enthält zudem einen Haftungsausschluss, räumt dem Vertreiber jedoch die Möglichkeit ein, für die Software gegen Entgelt eine Garantie anzubieten. Wer gegen die Bestimmungen der GPL verstösst, verliert sämtliche durch sie gewährte Rechte und verstößt gegen das Urheberrecht, wenn er die Software dennoch weitergibt.

Das 2004 gegründete Projekt gpl-violations sammelt solche Zuwiderhandlungen und versucht diese außergerichtlich oder, wenn das nicht gelingt, auch vor Gericht zu klären. Die Gruppe rund um Harald Welte, Mitentwickler des Netfilter-Firewallcodes im Linux-Kernel, hat dabei schon etliche Erfolge verzeichnet. So gelang dem Projekt bereits mehrmals eine außergerichtliche Einigung mit Hardware-Herstellern, die in ihren Routern den Linux-Kernel verwendeten, ohne auf dessen Herkunft hinzuweisen.

Auch die Freigabe des Sourcecodes der Software für die GINA-Systeme, die bei den Ärzten in Österreich für die elektronische Gesundheitskarte zum Einsatz kommen, darf sich gpl-violations auf die Fahnen schreiben.

Die aktuelle GPLv2 hat schon seit 1991 Bestand. Die FSF arbeitet derzeit an der Version 3, die Anfang 2007 fertig sein soll. Ein erster Entwurf wurde im Januar der Öffentlichkeit vorgestellt, ein zweiter im Juli dieses Jahres. Die neue GPL ist nicht unumstritten. Insbesondere die neu hinzugekommene Aussage zur Unvereinbarkeit der Lizenz mit DRM-Software empfinden manche, etwa Linux-Schöpfer Linus Torvalds, als zu restriktiv.

Schwaches Copyleft

Unter die GPL gestellte Software lässt sich in keiner Form in proprietärer Software verwenden. Steht zum Beispiel eine Systembibliothek unter der GPL, so muss jedes Programm, das gegen sie gelinkt ist, ebenfalls der GPL unterstellt werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um statisch einkompilierten oder zur Laufzeit hinzugelinkten Code handelt.

Gerade für diesen Anwendungsfall – und um die Verbreitung freier Bibliotheken zu fördern – hat die FSF mit der GNU Lesser General Public License (LGPL) eine abgeschwächte Copyleft-Lizenz ins Leben gerufen. Sie gestattet das Zusammenlinken und so die Kombination von proprietären und freien Binär- (nicht aber Quell-)Code.

Stand das erste "L" im Namen ursprünglich für "Library" (Bibliothek), so änderte die FSF die Bezeichnung später in "Lesser" (weniger). Mit der Namensänderung wollte die Stiftung ein Signal abgeben und Entwickern den Einsatz der GPL, statt der schwächeren LGPL, nahe legen.

Bis auf das weniger starke Copyleft ist die Lizenz der GPL sehr ähnlich. Im Rahmen der Aktualisierung der FSF-Lizenzen soll die nächste Version der LGPL nicht mehr als eigenständige Lizenz, sondern als Zusatzvereinbarung zur GPL ausgedrückt werden.

Ebenfalls ein schwaches Copyleft beinhaltet die aktuell in Version 1.1 vorliegende Mozilla Public License (MPL), nach der Änderungen an bestehendem Code dem Copyleft unterliegen und der MPL unterstellt werden müssen. Unabhängige Erweiterungen und Neuentwicklungen jedoch dürfen unter einer anderen, auch proprietären Lizenz verteilt werden.

Kein Copyleft

So genannte Non-Copyleft-Lizenzen schreiben nicht vor, unter welchen Bedingungen Änderungen und Weiterentwicklungen weitergegeben werden müssen, erlauben also eine beliebige Verwendung des Quellcodes. Sie verlangen jedoch einen Copyright-Hinweis und einen Haftungsausschluss.

In diese Kategorie fällt nicht nur die an der Berkeley University in Kalifornien entwickelte BSD-Lizenz, die im Prinzip eine beliebige Nutzung der Software erlaubt, sondern beispielsweise auch die Apache-Lizenz der gleichnamigen Stiftung, die der BSD-Lizenz recht ähnlich ist. Sie gilt für alle unter dem Dach der Apache Software Foundation beheimateten Projekte und untersagt lediglich die Veröffentlichung von abgeleiteter Software unter dem Namen Apache ohne explizite vorherige Genehmigung der Stiftung.

Die aktuelle Verteilung der Lizenzen beim Open-Source-Hoster Sourceforge

Für den reinen Anwender von freier Software dürfte die Lizenz eine untergeordnete Rolle spielen, spricht sie ihm doch grundsätzlich das Recht auf freie Nutzung und private Weiterverbreitung zu. Für Software-Entwickler und -Vertreiber ist entscheidend, ob vorhandener Quellcode dem Copyleft untersteht. Ist dies nicht der Fall, wie bei der BSD-Lizenz, so darf der Quellcode uneingeschränkt auch in proprietären Programmen weiterverwendet werden. Bei Lizenzen mit Copyleft ist ein solcher Einsatz nicht gestattet. Ein Verbinden ("Linken") von freiem Code mit proprietären Eigen-Entwicklungen erlauben jedoch die weniger restriktiven LGPL und MPL.

Die über 80.000 Projekte unter dem Dach des größten Open-Source-Hosters Sourceforge zeigen, dass der Gedanke der freien Software Frucht trägt. Die GPL ist dabei die mit Abstand am weitesten verbreitete Lizenz und gilt für mehr als 56.000 Projekte. Weitere 10.000 sind der Lesser General Public License unterstellt. Ein prominentes Beispiel ist der J2EE-Applikationsserver von JBoss, nun Teil von Red Hat.

Auf der BSD-Lizenz entfallen bei Sourceforge mit 6424 Projekten acht Prozent, aber auch die Apache-Lizenz und die Mozilla Public License sind hier vertreten. Letztere, gut für fast zwei Prozent, wird gerne von Unternehmen für ihre auf Basis von freier Software entwickelten Lösungen genommen. So stellen beispielsweise der ERP- und CRM-Spezialist Compiere oder der Anbieter von Business-Intelligence-Software Pentaho ihre Produkte unter eine auf ihre Lösung zugeschnittene leicht modifizierte MPL-Lizenz.

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