Open-Source-Lizenzen

Auch bei Open-Source-Anwendungen legen Lizenzbedingungen fest, was ein Anwender mit der Software machen darf. Hierbei stehen jedoch die Rechte des Benutzers im Mittelpunkt.

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Lesezeit: 11 Min.
Von
  • Alexandra Kleijn
Inhaltsverzeichnis

Als Open Source oder freie Software wird Software bezeichnet, deren Quellcode jedermann zur Verfügung steht. Die Definition, wie sie die Open Source Initiative (OSI) spezifiziert, nennt vier grundsätzliche Freiheiten für den Benutzer, die der Verfechter freier Software, Richard Stallmann von der Free Software Foundation (FSF) schon in seiner Free Software Definition benannte.

Demnach darf ein Benutzer

  • die Software für beliebige Zwecke verwenden
  • den Quellcode studieren, um herauszufinden, wie das Programm funktioniert
  • die Software uneingeschränkt an andere weitergeben
  • die Software verändern und verbesseren und die Änderungen veröffentlichen, um sie so der Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen

Die Free Software Foundation spricht übrigens konsequent von freier Software, womit sie die Freiheiten für Entwickler und Anwender in den Vordergrund stellen will. Der jüngere Ausdruck Open Source betont eher das zugrundeliegende Entwicklungsmodell, bei dem Quellcode durch seine Offenheit leicht weiterverwendet werden kann. In ihrer Definition unterscheiden sich Open-Source- und freie Software jedoch nicht.

Geschützt ist der Begriff Open Source nicht. Manche Hersteller, die ihr Produkt als quelloffen bewerben, stellen Bedingungen an das Offenlegen des Quellcodes oder tun dies nur gegen Bezahlung. Software-Riese Microsoft prägte mit seinen Shared Source-Lizenzen eine eigene Variante, die allerdings in manchen Fällen nur den Einblick in den Quelltext erlaubt, Modifikationen jedoch ausschließt.

Open Source unterscheidet sich auch von Freeware und Public Domain Software. Bei Freeware handelt es sich um "freie" im Sinne von kostenloser Software. Quelloffen ist sie meist nicht. Bei Public Domain Software verzichtet der Autor auf sein Urheberrecht. Hierbei handelt es sich um ein spezifisches, US-amerikanisches Phänomen. Anders als in den USA ist es in Deutschland nicht möglich auf das Urheberrecht an einer persönlichen geistigen Schöpfung zu verzichten. Lediglich die Verwertungsrechte kann man abgeben.

Auch wenn die verschiedenen, insgesamt um die 200 Open-Source-Lizenzen in den genannten Rechten auf Nutzung, Modifikation und Weitergabe des Quellcodes eine gemeinsame Basis haben, so unterscheiden sie sich teils erheblich in den Bedingungen, mit denen sie die Ausübung der gewährten Rechte verknüpfen. Vor allem bei der kommerziellen Verbreitung von Open-Source-Software und der Weitergabe als (Teil einer) Closed-Source-Software kommen sehr unterschiedliche Philosophien zum Tragen. Während einige Lizenzen zum Beispiel verlangen, dass jede von einer freien Software abgeleitete Anwendung selbst ebenfalls Open Source wird, stellen andere in dieser Hinsicht überhaupt keine Forderungen.

Open Source ist indes nicht gleichbedeutend mit kostenlos. Zwar darf für die Software in der strengsten Auslegung keine Lizenzgebühr erhoben werden, aber ein Entgelt für die Vervielfältigung ist durchaus üblich. Auch für Zusatzangebote kann ein Anbieter Geld verlangen. Nach diesem Prinzip finanzieren sich einige Linux-Distributoren wie Xandros oder Mandrake, die das Betriebssystem als so genannte Boxed-Version auf Datenträgern mit Support und Handbüchern verkaufen.

Gängige Open-Source-Geschäftsmodelle basieren auf Dienstleistungen wie Beratung, Implementierung und Integration, Optimierung oder Wartung und Support. Anbieter wie SourceLabs oder SpikeSource bauen zum Beispiel aus Open-Source-Projekten einen Software-Stack – eine Distribution aus speziell zusammengestellten und aufeinander abgestimmten Software-Paketen –, den sie für den Betrieb auf bestimmten Betriebssystemen zertifizieren lassen. Für den Kunden kann sich dadurch der Entwicklungs- und Integrationsaufwand erheblich verringern .

Ein anderer Ansatz ist die Doppellizenzierung eines Produkts ("dual-licensing"), wie es zum Beispiel der schwedisch-amerikanische Datenbank-Spezialist MySQL AB mit seiner gleichnamigen Datenbank macht. Die Firma stellt die Software in einer freien Version unter der GPL zur Verfügung, bietet aber den gleichen Funktionsumfang auch als kommerzielle Variante mit Gewährleistung und Support und zudem der Möglichkeit, die Datenbank in eigene, proprietäre Lösungen zu integrieren.

Genauso wie bei proprietärer Software ist der der Autor einer Open-Source-Software deren Urheber und behält das Copyright an seiner Schöpfung. Die Lizenz bestimmt lediglich die Bedingungen, unter denen Dritte die Software verändern und weitergeben dürfen.

Von entscheidender Bedeutung für die Kategorisierung von Open-Source-Lizenzen ist der von Richard Stallmann geprägte Begriff Copyleft in Anlehnung an das Copyright, das die Verbreitung von Daten nur dem Urheber gestattet. Copyleft besagt, dass sämtliche Änderungen und Weiterentwicklungen einer Open-Source-Software nur unter der gleichen Lizenz als freie Software weitergegeben werden dürfen.

Allerdings gibt es neben Lizenzen, die keine Abweichung von diesem Prinzip erlauben (starkes Copyleft), jedoch auch weniger restriktive (schwaches Copyleft) und solche, die ganz auf das Copyleft verzichten.

Art des Copyleft Starkes Copyleft Schwaches Copyleft Kein Copyleft
Kombinationsmöglichkeit
mit proprietärer Software
keine Einbindung in proprietären Code möglich statisches und dynamisches Linken von Code mit proprietärer Software möglich. Eigen-Entwicklungen dürfen als proprietäre Software weitergegeben werden Keine Vorgaben.
Der gesamte Code darf auch als proprietäre Software weitergegeben werden
Beispiel-Lizenz GPL LGPL, MPL BSD, Apache