Recht: Neue EU-Standarddatenschutzklauseln veröffentlicht
Aktualisierte Vorgaben der EU-Kommission erleichtern den Export personenbezogener Daten aus der EU. Im Detail lauern allerdings Stolperfallen.
- Tobias Haar
Die EU-Kommission hat im Juni 2021 ihre neuen Standarddatenschutzklauseln für den internationalen Datentransfer veröffentlicht. Sie sind für eine datenschutzkonforme Übermittlung personenbezogener Daten an Empfänger außerhalb der EU von besonderer Bedeutung. Damit reagiert die EU-Kommission auch auf die durch das Schrems-II-Urteil entstandene Unsicherheit.
Die von der EU-Kommission herausgegebenen sogenannten Standarddatenschutzklauseln ermöglichen die Übermittlung personenbezogener Daten an einen Empfänger außerhalb der EU, wenn sie vertraglich zwischen beiden vereinbart wurden.
Nicht benötigt werden sie bei der Übermittlung in Länder, in denen nach einem sogenannten Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission – wie er beispielsweise gerade für das Vereinigte Königreich erlassen wurde – ein angemessenes, also mit der Rechtslage in der EU vergleichbares Datenschutzniveau herrscht. Die Standarddatenschutzklauseln dürfen dabei allerdings nicht die auch weiterhin erforderliche Rechtfertigung der Datenübermittlung ersetzen.
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