Reparaturen: AGB-Klausel soll Kundenrechte bei Ersatzteil-Engpass einschränken

Wer ein defektes Notebook reparieren lassen will, sollte sich vorher genau ĂĽber den beauftragten Betrieb informieren. Wir untersuchen den Fall von Hubert S.

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Lesezeit: 12 Min.
Von
  • Georg Schnurer
Inhaltsverzeichnis

Der Ärger begann für Hubert S. im Mai 2018: Das Netzteil seines Lenovo-Notebooks vom Typ Z710 rauchte ab. Da die Garantie abgelaufen war, erwarb er kurzerhand ein neues Netzteil und ersetzte auch gleich den Akku. Doch auch mit dem neuen Akku wollte das Z710 partout nicht starten. Das Laden funktionierte zwar noch, doch weiter tat sich nichts.

Zunächst versuchte Hubert S., das Gerät bei einem eBay-Händler mit recht guten Bewertungen reparieren zu lassen. Doch der streckte die Waffen: Das Mainboard sei defekt. Er müsse ein passendes Ersatzteil beschaffen, das aber über acht Wochen Lieferzeit hätte und obendrein gut 200 Euro kosten würde. So viel Geld wollte der Kunde nicht mehr in das Notebook stecken. Er erhielt das nach wie vor defekte Notebook zurück, Kosten für den erfolglosen Reparaturversuch fielen nicht an.

Nun suchte Hubert S. im Internet selbst nach einem Austauschboard. Fündig wurde er bei einer Webseite, die sich "Der PC-Spezialist für Regensburg" nannte und unter https://pcspezialist-regensburg-notebookservice.de/ erreichbar war. Dort bot man ein Ersatz-Board inklusive kostenlosem Einbau für attraktive 129 Euro an. Für den Hin- und Rückversand des Notebooks kamen noch einmal 15 Euro dazu. Kurzerhand rief der Kunde bei dem Händler an und ein freundlicher Mitarbeiter teilte ihm mit, dass noch drei für sein Notebook passende Ersatzboards auf Lager seien. Wenn er schnell bestelle, könne er sein mobiles Arbeitsgerät in einer Woche wieder benutzen.

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