Schwarzer Peter

Die Elektro- und Elektronikgerätehersteller sollen künftig die Verantwortung für das Recycling ihrer Produkte selbst übernehmen. Diese Gesetzesvorgabe stellt die Branche vor eine Vielzahl praktischer Probleme – und das wird eine Weile so bleiben.

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Von
  • Angela Meyer
Inhaltsverzeichnis

Ungeliebte Pflicht: Mindestens 610 Euro und viel Zeit kostet allein die Erstregistrierung – zuzüglich der Gebühr für die regelmäßigen Mengenmeldungen.

Etliche der bei der Umsetzung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) auftauchenden Schwierigkeiten sind noch nicht beseitigt [1]. Zwar hat sich ein Großteil der Unternehmen, die in Deutschland Elektro- und Elektronikgeräte auf den Markt bringen, inzwischen bei der von den Herstellern selbst gegründeten Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) gemeldet [2]. Aber nicht allen ist es auch gelungen, von dort bis zum Stichtag die Registrierungsnummer zu erhalten, die dokumentiert, dass das Unternehmen zukünftig seinen Teil an der finanziellen Verantwortung für die Entsorgung des Elektronikschrotts übernehmen wird. Nach den Bestimmungen des Elektrogerätegesetzes wird damit seit dem 24. November 2005 ein Teil der neu in Verkehr gebrachten Geräte illegal verkauft.

Dies bedeutet zum einen, dass unregistrierte Unternehmen, deren Registrierung noch läuft, darauf hoffen müssen, dass die Vollzugsbehörden der Länder sie in der Anlaufphase nicht gleich in den ersten Wochen mit dem im Gesetz vorgesehenen Bußgeld von bis zu 50.000 Euro beglücken werden. Auch wenn diese Hoffnung vermutlich nicht völlig unbegründet ist, so bleibt ihnen aber auf jeden Fall noch ein zweites Problem: Die schon vorher eher geringe Bereitschaft der Weiterverkäufer, unregistrierte Produkte zu kaufen, ist mit dem Stichtag noch weiter gesunken.

Zwar haben die im Gesetzestext "Vertreiber" genannten Händler eigentlich nur dann etwas mit der Registrierung zu tun, wenn sie Geräte importieren und diese damit erstmals in Deutschland in den Verkehr bringen. In seinem Bemühen, bei der Durchsetzung seiner umweltpolitischen Ziele möglichst alle irgendwie Beteiligten in die Verantwortung einzubeziehen, hat der Gesetzgeber aber im § 3 des Elektrogerätegesetzes bei den Begriffsbestimmungen festgelegt, dass "ein Vertreiber als Hersteller im Sinne des Gesetzes gilt, wenn er schuldhaft neue Elektro- und Elektronikgeräte gewerblich für den Nutzer anbietet". Daraus folgt laut EAR, dass ein Vertreiber sicherstellen muss, dass er nur registrierte Geräte bezieht, sonst muss er sich selbst als Hersteller registrieren. Will er dies nicht, bleibt einem Händler da bei einem säumigen oder unwilligen Lieferanten nur der Wechsel zur Konkurrenz – so weit möglich – oder die Denunziation, um ihn doch noch zur Registrierung zu zwingen.

Händler mitten in der Kette sehen sich dadurch jetzt gleich von beiden Seiten unter Druck: Einerseits wollen ihre Kunden von ihnen die Zusicherung, dass sie nur registrierte Geräte weiterverkaufen, andererseits können sie diese aber eigentlich erst geben, nachdem ihnen ihr Zulieferer eine solche Zusicherung gegeben hat, der dies aber auch erst kann, nachdem ...

Ein wenig wird sich die Lösung der Probleme noch hinziehen. Zwar haben, wie eine auf der EAR-Website einsehbare Liste zeigt, bereits etliche tausend Hersteller eine Registrierungsnummer erhalten, darunter gut 500, die Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik anbieten. Außerdem erteilt die EAR derzeit denjenigen unter den noch nicht registrierten Unternehmen, die bis zum 23. November 2005 einen prüffähigen Antrag gestellt haben, nach einer summarischen Prüfung eine Registrierungsnummer unter Vorbehalt des Widerrufs, um zumindest für diese Gruppe der Gutwilligen den Zustand der Illegalität so schnell wie möglich zu beenden.

Damit ist das Problem aber nur gemildert, nicht gelöst: Mehrere tausend Unternehmen hätten Unterlagen abgegeben, die unvollständig und damit gar nicht abschließend bearbeitbar seien, klagt EAR-Vorstand Hartmut Theusner. Sein Eindruck, dass nicht alle Betroffenen die Informationen aufmerksam genug gelesen haben, gilt aber keineswegs für alle, deren Registrierung noch nicht abgeschlossen ist. Beim größeren Teil der Klagen, die uns erreicht haben, wurde deutlich, dass gerade das genaue Lesen auch viele Fragen aufwerfen kann.

Sofern man die Antwort auf seine Fragen nicht auf der EAR-Website findet, ist es nicht einfach, eine rechtskundige Auskunft zu bekommen – von einer rechtsverbindlichen Aussage ganz zu schweigen. Zumindest eine weitere Hilfestellung soll es nun aber doch noch geben: Ab dem 15. Dezember 2005 soll es unter der Telefonnummer 09 11/7 66 65 55 befristet bis etwa Mitte Januar 2006 eine offizielle Telefonhotline bei der EAR geben. "Wir entsprechen damit der offenbar anhaltenden Notwendigkeit, zusätzlich zu den wahrlich umfangreichen Informationen auf der Internetpräsenz der Stiftung eine weitere definierte Ansprechmöglichkeit für die Klärung von Fragen zu schaffen", kommentiert Theusner den Versuch, die EAR trotz des großen Ansturms wieder telefonisch erreichbar zu machen.

Die Anrufe sollen zentral entgegengenommen und entsprechend der Inhalte auf verschiedene Experten weitergeleitet werden. Auch diese Hotline wird jedoch nicht zu Fragen außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der EAR rechtsverbindliche Auskünfte oder Entscheidungshilfen geben können, sondern nur generell erklären, wie das System im Prinzip funktioniert und was allgemein gilt. Bei individuellen Fragen, beispielsweise zur Auswahl von Garantiearten oder Entsorgern, bleibt auch weiterhin nur, allein oder mit Hilfe von Steuerberater oder Anwalt den richtigen Weg zu suchen.

Bei diesen kann man dann auch gleich schon mal die nächsten Fragen stellen, denn mit der Registrierung sind keineswegs alle Hürden genommen: Ab dem 24. März 2006 müssen alle registrierungspflichtigen Geräte, die erstmals in den Verkehr gebracht werden, eindeutig gekennzeichnet sein. Im Detail könnte die Frage, wer da was kennzeichnen muss, ähnliche Probleme aufwerfen wie schon bei der Registrierung. Und auch die Schwierigkeiten, rechtskonforme Ware zu erkennen, werden dann für eine Übergangszeit, bis alle vor dem 24. März 2006 in Verkehr gebrachten und damit auch ungekennzeichnet noch legalen Geräte beim Endkunden angekommen sind, weiter andauern. (anm)

Literatur

[1] Angela Meyer, Schwierige Verpflichtung, Elektronikhersteller kämpfen mit den Anforderungen des Elektronikgerätegesetzes, c't 24/05, S. 100

[2] EAR, www.stiftung-ear.de

[3] "Es ist lösbar", Interview mit Hartmut Theusner, c't 24/05, S. 102