Softwareentwicklung und Datenschutz – wie passt das zusammen?

Seite 3: Softwareentwicklung und Datenschutz gehen Hand in Hand

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Der Datenschutz schränkt die Freiheit bei der Softwareentwicklung in manchen Bereichen zugegebenermaßen ein. Wie sich nach drei Jahren Erfahrung mit der DSGVO zeigt, muss der Gesetzgeber an vielen Stellen auch noch nachbessern. Beachten Softwarearchitektinnen und -entwickler allerdings bereits von Projektbeginn an die wichtigsten Datenschutzgrundsätze, lassen sich Applikationen so gestalten, dass Anwenderinnen sie rechtmäßig nutzen können und die informationelle Selbstbestimmung der Betroffenen und damit deren Grundrechte gewährleistet und geschützt sind.

Tobias Deininger
ist Diplominformatiker und aktuell als Senior Software Engineer der adesso SE in der Line of Business Microsoft am Standort Karlsruhe tätig. Zu seinen Kernkompetenzen gehören die Individualentwicklung in verschiedensten Branchen und die entsprechende Kundenberatung.

Natalie Dittrich
ist Rechtsanwältin und externe Datenschutzbeauftragte zahlreicher Unternehmen in den Bereichen Consulting, Healthcare, Pharmazie und diverser Sportverbände. Ihre Beratungstätigkeit umfasst das Datenschutz- sowie das Wirtschaftsrecht.

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