Untaugliche Bedienungsanleitungen: ärgerlich und rechtlich bedenklich

Niemand liest Anleitungen – jedenfalls gibt es keiner zu. Trotzdem haben Käufer von komplexen Produkte einen Anspruch auf eine verständliche Anleitung.

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Untaugliche Bedienungsanleitungen: ärgerlich und rechtlich bedenklich

(Bild: Albert Hulm)

Lesezeit: 18 Min.
Von
  • Harald Büring
Inhaltsverzeichnis

Nach dem Kauf technischer Produkte stellt sich oft heraus, dass deren Bedienungsanleitungen zu wünschen übrig lassen. Manche sind nur in fremden Sprachen verfügbar, andere präsentieren infolge automatisch erzeugter "Übersetzungen" ein unverständliches Kauderwelsch. Wieder andere liefern nur alibiweise ein paar Allgemeinplätze, bleiben aber wichtige Informationen schuldig, die man zur Handhabung des gekauften Produkts braucht.

Ein immer härterer Preiskampf bei technischen Erzeugnissen hat dazu geführt, dass Hersteller und Importeure nicht zuletzt an der Dokumentation sparen. Auch anspruchsvolle Geräte, denen man früher dicke Handbücher beizulegen pflegte, sind davon betroffen. Die Binsenweisheit, es wolle sowieso niemand Anleitungen lesen, dient Unternehmen dabei gern als Rechtfertigung.

Wenn schlechte Anleitungen oder das Fehlen von produktbegleitender Information Missverständnisse provozieren, ist das nicht bloß ärgerlich. Es bedeutet möglicherweise, dass ein Käufer ein Produkt überhaupt nicht in Betrieb nehmen kann oder es beim verzweifelten Herumprobieren sogar beschädigt.