Aus iX 12/2019: Wie werden DSGVO-BuĂźgelder berechnet?
Dass die EU-DSGVO mit hohen Bußgeldern abschrecken soll, war erklärtes Ziel. Nun hat die DSK vorgelegt, wie sich die Bußgelder berechnen sollen.
Schon lange ist bekannt: Bei Verstößen gegen die EU-Datenschutzgrundverordnung drohen Unternehmen hohe BuĂźgelder – in besonders schweren Fällen bis zu 4 Prozent des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahrs. Doch fĂĽr eine Weile war sich niemand sicher, wie genau die Aufsichtsbehörden die BuĂźgelder berechnen wĂĽrden – die Leitlinien des EDSA waren der Ă–ffentlichkeit zunächst nicht zugänglich. Tobias Haar stellt nun in der aktuellen iX 12/2019 das Berechnungsmodell der DatenschutzÂkonferenz vor.
Zentrales Ziel der BuĂźgelder ist, dass sie fĂĽr Unternehmen eine abschreckende Wirkung entfalten. Zunächst traf es die Social-ÂMedia-Plattform ÂKnuddels.de wegen im Klartext gespeicherter Passwörter mit 20.000 Euro und den Lieferservice Delivery Hero mit 200.000 Euro, weil er die Daten seiner Kunden nicht nach Wunsch löschte. Doch bei solchen Summen blieb es nicht: In Deutschland erhielt zum Beispiel der Immobilienkonzern Deutsche Wohnen eine Rekordstrafe von 14,5 Millionen Euro. Und im EU-Ausland drohen noch erheblich höhere Strafen.
Die Datenschutzkonferenz (DSK), der Zusammenschluss aller Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder in Deutschland, legte jĂĽngst ein "Konzept [...] zur BuĂźgeldzumessung in Verfahren gegen Unternehmen" vor. Es sieht fĂĽnf Schritte bei der Berechnung vor: Größenklasse des Unternehmens, mittlerer Jahresumsatz der jeweiligen Untergruppe der GrößenÂklasse, wirtschaftlicher Grundwert, multipliziert mit einem von der Schwere der Tatumstände abhängigen Faktor sowie abschlieĂźend Anpassung aufgrund täterbezogener und sonstiger noch nicht berĂĽcksichÂtigter Umstände.
Alle Details zu diesen fĂĽnf Schritten erfahren Unternehmen im Artikel:
- Recht: BuĂźgeldberechnung bei DSGVO-ÂVerstößen, iX 12/2019, S. 102
(fo)