Monopolklage gegen Apple soll App-Store-Zwang beenden

Ziel der Klage sei, das "Android-Paradigma" der freien App-Installation für das iPhone durchzusetzen, erklärte der Anwalt der Kläger.

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Patentprozess von Apple und Qualcomm

(Bild: dpa, Andy Wong/AP)

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Die von iPhone-Nutzern gegen Apple eingereichte Monopolklage soll auch die Öffnung des iPhones für alternative App-Läden erzwingen. Man wolle nicht nur eine Entschädigung für überhöhte App-Preise durchsetzen, sondern Apples Geschäftspraktiken ändern, wie der Anwalt der Klägerseite nun betonte. Der Oberste Gerichtshof der USA hatte einer Weiterführung der Klage am Montag grünes Licht gegeben.

Ziel sei auch, die illegale Monopolisierung von iPhone-Apps durch eine einstweilige Verfügung zu unterbinden, erklärte der Anwalt Mark Rifkin gegenüber The Verge. Um Wettbewerbsschädigung zu verhindern, müsse Apple dazu gezwungen werden, auf das "Android-Paradigma" zu setzen, so Rifkin – und den freien Verkauf und die Installation von Apps außerhalb des App Stores ermöglichen.

iPhone-Apps gibt es nur ĂĽber den App Store.

(Bild: dpa, Alex Heinl)

Dabei sei irrelevant, dass der Konzern in den USA nur rund die Hälfte des Smartphone-Marktes stellt, betonte Rifkin. Apple kontrolliere schließlich 100 Prozent der Vertriebskanäle für iPhone-Apps, nur das sei in diesem Fall entscheidend, es handele sich um ein "nahezu perfektes Monopol".

Nutzer, die längst Geld in ihr iPhone und in iOS-Apps investiert hätten, könnten nicht einfach zu einem anderen Betriebssystem wechseln. Auch im Fall einer außergerichtlichen Einigung wolle man Apple dazu bringen, das App-Store-Monopol aufzugeben, so der Anwalt.

Die schon 2011 eingereichte Klage wirft Apple vor, durch das App-Store-Modell den Wettbewerb zu schädigen und zu überhöhten Preisen beizutragen. Apple hatte argumentiert, Endkunden könnten gar nicht klagen, weil Apple nicht der Verkäufer sei – sondern die Entwickler, die auch die Preise festlegen. Der US Supreme Court hat dies nun zurückgewiesen, Apple sei klar der Verkäufer und dürfe deshalb unter US-Kartellrecht auch von den Kunden verklagt werden.

Apple betonte in einer Stellungnahme nach dem Urteil, der App Store sei "kein Monopol, egal wie man es auch misst" – dies werde man im weiteren Verlauf des Gerichtsverfahrens zeigen. Die Klage der iPhone-Besitzer landet in Kürze wieder vor einem US-Bundesbezirksgericht.

Das App-Store-Geschäftsmodell ist nicht nur in den USA unter Beschuss geraten: Musikstreaming-Marktführer Spotify sieht sich durch die Provision gegenüber Apples Musikdienst benachteiligt und hat Beschwerde bei der EU-Kommission eingereicht.

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(lbe)