Bundesverfassungsgericht: Freiberufler bleiben von Gewerbesteuer befreit

Die Karlsruher Richter halten die Privilegierung für Freiberufler und Landwirte in einem Beschluss für verfassungsgemäß.

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  • dpa

Freiberufler und Bauern müssen auch in Zukunft keine Gewerbesteuer zahlen. Das hat das Bundesverfassungsgericht mit einem am heutigen Mittwoch veröffentlichten Beschluss vom 15. Januar (Az: 1 BvL 2/04) entschieden. Danach sind die steuerrechtlichen Vorschriften, wonach freie Berufe, Selbstständige sowie Land- und Forstwirte von der Gewerbesteuer ausgenommen sind, mit dem Grundgesetz vereinbar. Eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung mit gewerbesteuerpflichtigen Betrieben liege nicht vor, entschied das Karlsruher Gericht. Der Bundesverband der Freien Berufe (BFB) begrüßte die Entscheidung. Damit sei die "seit jeher vom BFB vertretene Linie bestätigt und untermauert" worden.

Das Niedersächsische Finanzgericht hatte die Privilegierung der Freiberufler für grundgesetzwidrig gehalten, weil sich deren Arbeitsbedingungen inzwischen nicht mehr wesentlich von denen der Gewerbebetriebe unterschieden. Im Ausgangsfall ging es um eine Goldschmiede- und Schmuckgalerie.

Die Karlsruher Richter folgten dem Argument nicht. Die Gewerbesteuer sei ursprünglich als pauschaler Ausgleich für die Infrastrukturlasten der produktions- und personalintensiveren Betriebe gerechtfertigt worden. Diese Rechtfertigung habe nach wie vor Bestand. Zwar seien die Unterschiede teilweise geringer geworden. Allerdings werde dieser Entwicklung dadurch Rechnung getragen, dass kleine Gewerbebetriebe durch höhere Freibeträge zunehmend von der Gewerbesteuer befreit seien. (dpa) / (vbr)