40 US-Dollar pro Minute? – Kostenfalle Kreditkarten-Telefon

Seite 2: Kritik von Verbraucherschützern

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Laut Telekom-Konditionen fallen bei Kreditkarten-Nutzung pauschal ein Euro pro Verbindung sowie im deutschen Festnetz 50 Cent in der ersten Minute an. Eine BBG-Tarifansage war demgegenüber 25 Mal so hoch. Die Schweizer hätten nun "zugesichert, etwaige fehlerhaft abgerechnete Transaktionen den Kunden gegenüber entsprechend zu bereinigen".

Verbraucherschützer sehen die Methoden skeptisch. Christine Steffen, Fachanwältin der Verbraucherzentrale NRW, hat bisher keine dezidierten Beschwerden über BBG gehört. "Allerdings sollte gegenüber Verbrauchern, die auf die Nutzung einer öffentlichen Telefonstelle angewiesen sind, nicht über Gebühr abkassiert werden", mahnt die Juristin. "Die Bundesnetzagentur prüft den Sachverhalt und kann erforderlichenfalls die geeigneten Maßnahmen ergreifen, um verbraucherfeindliches Vorgehen abzustellen. Dies begrüßen wir."

Ihre Kollegen in Rheinland-Pfalz kritisieren die Ansage: "Verbraucher können erwarten, dass sie Preishinweise in Deutsch und Euro erhalten. Eine Ansage nur in Englisch und Dollar ist nicht zu akzeptieren."

In den USA sorgten die Firma und ihr Partner BBG Communications schon für Ärger, im Internet finden sich viele Beschwerden erboster Kunden. Der Vorwurf: Abzocke. Amerikanern kommt die Kreditkarten-Variante im Ausland, wo US-Mobilfunkverträge häufig keinen Empfang bieten, gelegen. "Passt auf!", warnt ein Leidtragender etwa unter einem Artikel der New York Times. Einige Rechtskonflikte gab es ebenfalls.

Sammelklagen reichten Anwälte im Namen von Soldaten ein, die sich am Flughafen Leipzig – bei Irak-Einsätzen der US-Luftwaffe zum Auftanken genutzt – bei Ferngesprächen in die Heimat über den Tisch gezogen fühlten. Weitere Verfahren wurden im Auftrag von Reisenden gestartet.

Rechtlich war nichts auszurichten, die letzte Sammelklage in den USA wurde 2012 abgewiesen. Entscheidend waren jedoch Verfahrensgründe. Am Ende ging es nicht um die umstrittene Geschäftspraxis, sondern um die Zuständigkeit des Gerichts und die Frage, ob die US-Gesellschaft BBG Communications oder der Schweizer Ableger BBG Global der richtige Adressat waren. In der Schweiz verteidigt sich BBG: Das alles liege lange zurück – und sei auch Ausdruck des US-Justizsystems, in dem Klägeranwälte "alle möglichen Forderungen stellen" könnten. (mho)