Acacia fordert Lizenzzahlungen für Hyperlink-Patent

Der US-Lizenzierungsspezialist hat die Vermarktung eines einschlägig bekannten und breit angelegten Schutzanspruchs für Weblinks auf CD-ROMs und DVDs gestartet und dabei zunächst kleinere Softwarefirmen im Visier.

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Die US-Firma Acacia Technologies hat mit der Vermarktung eines sehr breit angelegten Patents begonnen, mit dem ein Schutzanspruch auf den Einbau von Hyperlinks in Speichermedien wie CDs oder DVDs erhoben wird. So flatterte etwa dem in Pennsylvania angesiedelten Software-Unternehmen Xelerate am gestrigen Montag ein Brief ins Haus, in dem die Lizenzierungsexperten auf einen möglichen Verstoß gegen das US-Patent mit der Nummer 6,314,574 durch die Programmierhilfe Instant.exe 2.0 hinweisen. In dem heise online vorliegenden Schreiben wird die Firmenleitung aufgefordert, möglichst rasch einen Gesprächstermin mit Acacia-Vertretern für eine Lizenzierung des Monopolanspruchs anzuberaumen. Gleichzeitig weist das Patentunternehmen darauf hin, dass nur auf diesem Weg "Sie und Ihre Kunden von allen zurückliegenden Verpflichtungen" rund um den Schutzanspruch freigestellt würden. Das US-Recht sehe hier andernfalls Schadensersatzansprüche vor, die bis zu sechs Jahren zurückreichen könnten.

Bei dem Patent, auf den der Brief anspielt, geht es um ein System zur Informationsverbreitung, bei dem die Daten einerseits auf einer tragbaren, nicht-beschreibbaren Speichereinheit abgelegt werden. Andererseits wird der Zugang zu zusätzlichen Informationen in einer Datenbank durch einen Kanal aufgebaut, der Interaktion ermöglicht und Kommunikation in beide Richtungen zulässt. Das ursprüngliche Speichermedium verfügt laut dem Schutzanspruch über eine Vielzahl spezieller Hinweise auf die weitere Informationsquelle, etwa einen Hyperlink. Über diese Referenzen werden die zusätzlichen Daten aus der externen Speichereinheit abgerufen.

Als Erfinder einer solchen Vorrichtung ist mit dem gewerblichen Schutzrecht, das das US-Patentamt 2001 gewährte, Hark Chan verewigt. Dieser bemühte sich bereits 2002 um die Versilberung des Monopolanspruchs, indem er gemeinsam mit der Lizenzierungsfirma TechSearch unter anderem drei große Softwarefirmen wegen Verstößen gegen sein Patent verklagte. Die betroffenen Konzerne Electronic Arts, Intuit und Symantec einigten sich damals außergerichtlich mit den Klägern. Nach Angaben des Anwalts von zweien der drei Verklagten, Claude Stern, beugten sich zumindest Electronic Arts und Intuit nicht den Zahlungsforderungen TechSearchs.

Trotz dieser Schlappe versucht sich nun Acacia daran, das umstrittene Patent in bare Münze zu verwandeln. Die kalifornische Firma, die hauptsächlich wegen Streitigkeiten um ein Streaming-Patent mit Erotikanbietern, Medienfirmen und Universitäten zu zweifelhaftem Ruhm gekommen ist und aufgrund eines anderen als trivial geltenden Schutzanspruchs auf dem "virtuellen Pranger" für "Patent-Trolle" der US-amerikanischen Bürgerrechtsorganisation EFF geführt wird, erwarb 2004 die Global Patent Holdings. Zu deren Ablegern gehörte auch TechSearch, sodass das Hyperlink-Patent mit ins Portfolio der umtriebigen Kalifornier gelangte. Konkreter Inhaber des weiten Schutzanspruchs ist gegenwärtig eine bisher nicht in Erscheinung getretene Disc Link Corporation, die zu Acacia gehört.

In dem Brief an Xelerate führt Karlton Butts, Lizenzchef der Patentfirma, aus, dass das erneut ins Spiel gebrachte Monopolrecht bereits in früheren juristischen Auseinandersetzungen durchgesetzt worden sei und Firmen wie Symantec, Epson oder Canon Lizenzen erworben hätten. Zudem habe der bis 2014 gültige Schutzanspruch auch einer erneuten Überprüfung durch das US-Patentamt in allen Bereichen standgehalten. Selbst bei der scharfen Beäugung mehrerer hundert Hinweise auf eventuell bereits zuvor dokumentierte Entwicklungen ("Prior Art") wäre die Behörde zu dem Schluss gekommen, dass die Erfindung neu und patentierbar sei.

In einem anderen Fall rund um ein Hyperlink-Patent konnte der Telefonkonzern British Telecom (BT) seine Ansprüche vor Gericht nicht durchsetzen. Im Juni 2000 hatte BT neben Prodigy 16 weitere US-Provider aufgefordert, für die Nutzung der Hyperlink-Technik Lizenzgebühren abzuführen und sich dabei auf das so genannte Hyperlink-Patent aus dem Jahr 1976 berufen. 2002 entschieden die Richter, dass Prodigy das BT-Patent nicht verletzte. Allerdings kommt bei dem Acacia-Schutzrecht neben dem reinen Link als zusätzliche "technische Funktion" die Verknüpfung einer tragbaren Speichereinheit mit einer stationären Datenbank dazu.

Der Gesetzgeber in den USA bemüht sich derweil um eine Reform des Patentwesens. Auch am jüngsten Vorstoß dazu aus dem US-Senat scheiden sich aber die Geister. Die federführenden Senatoren wollen vor allem die Entschädigungskosten bei juristischen Patentstreitigkeiten noch deutlicher reduzieren und so den im US-Kongress viel beschworenen "Patent-Trollen" das Leben schwerer machen. Die vorgeschlagenen Regelungen zu Schadenersatzforderungen sehen vor, dass Gerichte die Zahlungen nur noch am ökonomischen Wert der "neuen und nicht offensichtlichen Funktionen" eines verletzten Schutzanspruchs festmachen können.

Zum Patentwesen sowie zu den Auseinandersetzungen um Softwarepatente und um die EU-Richtlinie zur Patentierbarkeit "computer-implementierter Erfindungen" siehe den Online-Artikel in "c't Hintergrund" (mit Linkliste zu den wichtigsten Artikeln aus der Berichterstattung auf heise online und zu den aktuellen Meldungen):

(Stefan Krempl) / (jk)