Alexander Falk wird vorzeitig aus Haft entlassen

Der ehemalige Dotcom-Unternehmer wird nach Verbüßung von zwei Drittel seiner Haftstrafe im August aus dem Gefängnis entlassen. Falk war 2008 zu vier Jahren Haft verurteilt worden.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 57 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.
Von
  • dpa

Der wegen versuchten Betrugs verurteilte einstige Börsenstar Alexander Falk kommt vorzeitig aus dem Gefängnis frei. Der frühere Internet-Unternehmer werde in der ersten Augusthälfte entlassen, sagte der Sprecher der Hamburger Staatsanwaltschaft, Bernd Mauruschat, am Donnerstag. Zur Begründung hieß es, Falk habe zwei Drittel seiner Haftzeit verbüßt und zudem eine positive Sozialprognose.

Das Hamburger Landgericht hatte Falk 2008 nach einem Mammutprozess zu vier Jahren Haft verurteilt – wegen versuchten Betrugs und Verstoßes gegen das Aktiengesetz. Er hatte mit vier seiner ehemaligen Manager im Jahr 2000 den Wert der Firma Ision durch Scheingeschäfte geschönt und diese zu einem überhöhten Preis verkauft. Das Internetunternehmen war anderthalb Jahre nach dem Verkauf insolvent.

Die Staatsanwaltschaft hatte im Juni 2003 einen Haftbefehl gegen Falk erwirkt und im April 2004 Anklage erhoben. Während der Ermittlungen und des Prozesses hatte Falk 22 Monate in Untersuchungshaft gesessen. Seine Haftstrafe hatte er erst im November 2010 angetreten, nachdem er bis vor dem Bundesgerichtshof (BGH) gegen seine Verurteilung gekämpft hatte.

Auf der Höhe des Internet-Booms im Jahr 2000 hatte Falk als Verwaltungsratsvorsitzender des Schweizer Unternehmens Distefora Holding einen Anteil von mehr als 75 Prozent an Ision AG an die britische Gesellschaft Energis verkauft. Der vereinbarte Kaufpreis betrug rund 210 Millionen Euro in bar sowie ein Aktienpaket mit einem Bezugspreis von 552 Millionen Euro, insgesamt also nominal 762 Millionen Euro. Das Landgericht hatte Falk nur wegen versuchten Betrugs verurteilt, da nach seiner Ansicht der Schaden wegen des zweifelhaften Wertes der Aktienpakete nicht zu bestimmen war. (vbr)