Amazon & Co. sollen für gefährliche Produkte von Händlern haften

Chinesische Online-Händler ­erobern den europäischen Markt, ohne für Schäden durch gefährliche Produkte haften zu müssen.

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(Bild: Amazon)

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Inhaltsverzeichnis

Die Politik und Verbraucherschützer wollen Plattformbetreiber wie Amazon und Ebay in die Pflicht nehmen, um diese für die riskante Rechtslücke zur Rechenschaft zu ziehen.

Defekte Rauchmelder, mangelhaft isolierte Netzteile und Spielzeug mit verschluckbaren Kleinteilen: Über Online-Marktplätze wie Amazon, Ebay oder Wish kommen immer mehr gefährliche Waren aus China nach Europa. Verursacht ein solches Produkt einen Schaden, können die Betroffenen kaum auf Kompensation hoffen, denn dafür müssten sie den Hersteller oder den Verkäufer vor einem chinesischen Gericht verklagen.

Nach dem Willen des Europäischen Parlaments soll sich das ändern. Künftig müssten auch Online-Marktplätze für Schäden durch fehlerhafte Produkte haften, heißt es in einem Bericht des Ausschusses für den Binnenmarkt und Verbraucherschutz von Ende September. Dies solle dann gelten, wenn der Marktplatzbetreiber einen "vorherrschenden Einfluss" über den Verkäufer und die Transaktion ausübt – sowie wenn kein Hersteller, Importeur oder Verkäufer innerhalb der EU haftbar gemacht werden kann.

Die Auswirkungen eines solchen Gesetzes auf den Online-Handel wären enorm. Marktplatzbetreiber müssten voraussichtlich alle Produkte von außereuropäischen Händlern selbst überprüfen oder die Verkäufer von vornherein ausschließen.

Am stärksten betroffen wären Plattformen wie Wish oder Aliexpress, auf denen fast ausschließlich Händler aus China aktiv sind. Aber auch das Angebot auf Amazon.de würde sich massiv verändern. Laut Untersuchungen des Bundeskartellamts standen außereuropäische Händler 2018 für 20 bis 25 Prozent des Marktplatz-Umsatzes. Laut der Marktforschungsfirma Marketplace Pulse haben mittlerweile 28 Prozent der Verkäufer ihren Sitz in China. 2016 waren es demnach erst 10 Prozent.

Das Europäische Parlament folgt mit seinem Vorstoß den Forderungen von europäischen Verbraucherverbänden wie dem deutschen Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV). Marktplatzbetreiber seien längst mehr als bloße Vermittler, argumentiert der VZBV in einem aktuellen Positionspapier. Sie wickelten oft auch die Zahlung ab und bestimmten die Vertragsbedingungen. Ein Beispiel dafür ist Amazon: Der Konzern zieht das Geld vom Kunden ein und leitet es an den Verkäufer weiter. In vielen Fällen lagert, verpackt und verschickt er die Produkte der anderen Händler sogar ("Fulfillment by Amazon").

Gefährliche Produkte seien bei chinesischen Händlern nicht die Ausnahme, mahnt der VZBV, und verweist auf eine im Februar von sechs europäischen Verbraucherorganisationen durchgeführte Stichprobe. Dabei entsprachen 66 Prozent von 250 getesteten Produkten nicht den europäischen Sicherheitsanforderungen.

Von vier Rauchmeldern beispielsweise reagierte kein einziger auf Rauch. Auch alle sieben getesteten Kohlenstoffmonoxidmelder versagten. Bei USB-Ladegeräten, Powerbanks und Reiseadaptern fielen drei Viertel der Produkte durch. Eingekauft hatten die Organisationen, darunter die Stiftung Warentest, auf Wish, Ebay, Amazon und AliExpress.

In einem Test von europäischen Verbraucherschützern versagten vier von vier Rauchmeldern, die über Onlineplattformen bestellt worden waren.

(Bild: BEUC)

Ende September schlug auch der Elektrotechnikverband VDE Alarm: Die Zahl der tödlichen Stromunfälle in Deutschland sei 2018 zum ersten Mal seit Jahrzehnten wieder gestiegen – auf 42 im Vergleich zu 34 im Jahr 2016. Als mögliche Ursachen nennt der Verband zwei Entwicklungen: Verbraucher würden erstens allgemein mehr Ladegeräte verwenden, und zweitens immer öfter direkt in China einkaufen. "Immer mehr im Internet verkaufte Billigprodukte entsprechen nicht den europäischen Sicherheitsstandards", sagte VDE-Chef Ansgar Hinz.

In Sicherheitstests von europäischen Verbraucherschützern versagten drei Viertel aller Powerbanks, Ladegeräte und Reiseadapter.

(Bild: BEUC)

Auch auf Seiten der Wissenschaft findet der Vorstoß des EU-Parlaments Unterstützer. "Ich würde das sehr begrüßen", sagte der Wirtschaftsrechtler Christoph Busch von der Universität Osnabrück gegenüber c’t. Die aktuell gültige Produkthaftungsrichtlinie stamme aus dem Jahr 1985 und damit aus einer Zeit, als Produkte nur von Importeuren, Großhändlern und Händlern auf den europäischen Markt gebracht wurden, argumentiert er. Mittlerweile hätten Fulfillment-Dienstleister und Onlinemarktplätze neue Lieferketten etabliert und müssten ebenfalls in die Pflicht genommen werden.

Ob die Plattformhaftung tatsächlich kommt, lässt sich noch nicht absehen. Zustimmen müssen außer dem Europäischen Parlament auch die Kommission und die Mitgliedsstaaten. Aus Kommissionskreisen verlautete im Oktober, dass man sich eine Haftung von Plattformen mit "entscheidendem Einfluss" vorstellen könne.

Anfang Dezember wird man mehr wissen: Dann will die Kommission einen ersten Entwurf für ein neues Plattformrecht vorstellen. Sollte dieser "Digital Services Act" doch keine Haftungsregel für Schäden durch Produkte enthalten, könnte das Parlament diese im weiteren Verfahren aber noch einfordern.

Nach Gerichtsurteil in den USA

Amazon zahlt Schadensersatz für erblindetes Auge

Auch in den USA gibt es noch kein Gesetz, das Plattformbetreiber explizit zur Haftung verpflichtet. Trotzdem haben Gerichte in einzelnen Fällen bereits entschieden, dass Amazon für defekte Produkte anderer Händler geradestehen muss.

Aufsehen erregte der Fall Oberdorf gegen Amazon: Als Heather Oberdorf am 12. Januar 2015 in Hartleton, Pennsylvania, ihren Hund ausführte, riss plötzlich ein Metallring am Halsband des Tieres. Die ausziehbare Leine flog zurück und zerschlug Oberdorfs Brille. Splitter landeten in ihrem linkem Auge und verletzten es so schwer, dass es erblindete.

Um Schadensersatz zu erstreiten, wollte Oberdorf den Händler verklagen, der ihr das Hundehalsband auf Amazon.com verkauft hatte. Doch dieser hatte zu diesem Zeitpunkt seinen Account schon wieder geschlossen und war nicht auffindbar. Also verklagte Oberdorf Amazon – mit Erfolg: 2019 entschied ein Berufungsgericht in Pennsylvania, dass der Konzern gemäß der Gesetze von Pennsylvania als Verkäufer haften müsse.

Ende September wurde dann bekannt, dass sich Amazon außergerichtlich mit Oberdorf geeinigt hatte. Der Konzern hatte offenbar befürchtet, dass auch das oberste Gericht des Bundesstaats zugunsten Oberdorfs entscheiden könnte.

In einem anderen spektakulären Fall wehrt Amazon sich weiterhin. Im Verfahren Bolger gegen Amazon geht es um eine Frau, die schwere Verbrennungen erlitt, weil sich eine über Amazon gekaufte Notebook-Batterie entzündet hatte. Im August entschied ein kalifornisches Berufungsgericht, dass Amazon für den Schaden haften müsse. Der Konzern habe das Geschäft vermittelt, die Zahlung abgewickelt und das Produkt in einer eigenen Verpackung verschickt, argumentierte die Richterin. Amazon hat gegen das Urteil allerdings vor dem höchsten kalifornischen Gericht Beschwerde eingelegt.

Bereits durchgesetzt hat der Konzern sich in einem weiteren Verfahren in Ohio. Dort war ein Achtzehnjähriger an einer Überdosis Koffeinpulver gestorben, das ein Freund über Amazon gekauft hatte. Das höchste Gericht des Bundesstaats urteilte, dass Amazon als Vermittler nicht haften müsse. Es betonte aber gleichzeitig, dass die in Ohio gültigen Haftungsregeln dem Internetzeitalter nicht gerecht würden.

Die europäische Politik wird dabei vermutlich auch die Entwicklung in den USA berücksichtigen, dem Heimatland der großen Online-Marktplätze. Dort wird bereits seit Jahren intensiv über eine Plattformhaftung diskutiert. Abgeordnete in Kalifornien haben bereits ein entsprechendes Gesetz vorgeschlagen (AB 3262), ihren Entwurf jedoch Ende August wieder eingestampft, nachdem Wirtschaftsverbände sowie die Konzerne Ebay, Etsy und Shopify Widerstand geleistet hatten.

Amazon hingegen sprach sich in seinem Firmenblog interessanterweise für das geplante Gesetz aus – falls dieses für alle Online-Marktplätze gleichermaßen gelten würde. Der Marktführer hätte offensichtlich gerne, dass auch kleinere Vermittler haften müssen, die Produkte von Händlern nicht zwischenlagern und nicht die Zahlungen abwickeln. Etsy-Chef Josh Silverman warf Amazon daraufhin vor, seine Marktmacht zu missbrauchen. Eine umfassende Plattformhaftung würde Amazons kleinere Konkurrenten eliminieren, weil diese sich die rechtlichen Folgekosten nicht leisten könnten, wetterte er.

Wie Amazon zum Vorstoß des europäischen Parlaments steht, ist allerdings unklar. Der Konzern wollte gegenüber c’t keine Stellungnahme zu dieser Frage abgeben.

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c't 23/2020

Dieser Artikel stammt aus c't 23/2020. Darin hat die Redaktion weltweit Datenlecks aufgespürt, sie stellt Apps & Gadgets gegen den Corona-Blues vor und hat aktuelle Android-Launcher getestet. Außerdem stieß die Redaktion auf einen fatalen Bug in neuen Geräten mit dem HDMI-Port in Version 2.1. c't 23/2020 ist ab sofort im Heise-Shop und am gut sortierten Zeitschriftenkiosk erhältlich.

(cwo)