Gericht erklärt Preiserhöhung bei Prime für unwirksam
Die Preiserhöhung von Amazon Prime im Herbst 2022 war ungültig, hat ein Gericht entschieden. Die Verbraucherzentrale NRW bereitet nun eine Sammelklage vor.
Die Preiserhöhung von Amazons Abo-Dienst Prime aus dem Jahr 2022 ist ungültig, hat das Landgericht Düsseldorf nach einer Klage der Verbraucherzentrale NRW entschieden. Amazon habe die Preise einseitig erhöht, ohne Nutzer um Zustimmung zu bitten. Die entsprechende Preiserhöhungsklausel in den AGB ist dem Gericht zufolge damit unwirksam.
Die Verbraucherzentrale NRW weist in einer Mitteilung darauf hin, dass das Urteil des Landgerichts Düsseldorf noch nicht rechtskräftig sei. Amazon kann demnach noch Berufung einlegen. Dennoch bereitet die Verbraucherzentrale bereits eine Sammelklage vor, der sich alle von der Preiserhöhung betroffenen Prime-Kunden anschließen können.
Beteiligen können sich alle Nutzer, die vor der Preiserhöhung im September 2022 bereits ein Prime-Abo besaßen und es danach weitergeführt haben. Diesen Nutzern steht nach Ansicht der Verbraucherzentrale eine Erstattung der im Rahmen der Preiserhöhung gestiegenen Kosten für das Prime-Abo zu – das sind je nach Zahlweise 20 oder 12 Euro pro Jahr. Über die Webseite der Verbraucherzentrale NRW können sich Betroffene über den aktuellen Stand informieren, für die Klage eintragen kann man sich aktuell noch nicht.
Immer wieder einseitige Preiserhöhungsklauseln
Anbieter von Abo-Diensten müssen Kunden bei Preiserhöhungen stets um explizite Zustimmung bitten, bevor sie ihre Preise erhöhen. Stimmt ein Nutzer nicht zu, darf das Abonnement vom Betreiber gekündigt werden. Es genügt nach Auffassung vieler deutscher Gerichte nicht, Nutzer schlicht über die bevorstehende Preiserhöhung zu informieren. Die Verbraucherzentralen haben mit ähnlichen Verfahren gegen einseitige Preiserhöhungsklauseln bereits Erfolge gegen Unternehmen wie Netflix, Spotify und jüngst Sony erzielt.
Amazon hatte die gestiegenen Kosten für sein Prime-Abo mit "generellen und wesentlichen Kostenänderungen aufgrund von Inflation, die auf von uns nicht beeinflussbaren äußeren Umständen beruhen", begründet. Nutzer wurden ab Juli über die bevorstehende Preiserhöhung ab Mitte September informiert. Der Online-Händler teilte mit, das Urteil des Landgerichts Düsseldorf prüfen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einleiten zu wollen.
(dahe)