"Amoklauf"-Song sorgt weiter fĂĽr Unruhe

Die Staatsanwaltschaft Marburg hat die Wohn- und Geschäftsräume des Anwalts der Punk-Band "Mono für alle!" durchsuchen lassen, während Medienwächter den Song "Amoklauf" inoffiziell nicht als jugendgefährdend einstufen.

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Die Staatsanwaltschaft Marburg hat die Wohnräume des Anwalts der Punk-Band "Mono für alle!" durchsuchen lassen. Die Gruppe hat die Aufmerksamkeit von Ermittlern und Staatsschützern aufgrund ihres Songs "Amoklauf" auf sich gezogen und fühlt sich seitdem zu Unrecht beschattet. Dies teilte ein Mitglied der Band aus Gießen unter Verweis auf eine Erklärung des betroffenen Juristen gegenüber heise online mit. Zugleich wies der Musiker darauf hin, dass die Gruppe mit ihrem Anwalt nur verschlüsselt kommuniziert habe. Nicht nachvollziehbar ist derzeit, inwieweit auf dem Rechner des Rechtsexperten ausgetauschte Kommunikation auch im Klartext zum Zeitpunkt der Durchsuchung auf dem Rechner gespeichert war.

Dem Anwalt wird nach eigenen Angaben Begünstigung in einem Verfahren vorgeworfen. Ob für die Durchsuchung der Privaträume ein entsprechender Beschluss vorlag, sei bislang nicht bekannt. Nach Einschätzung des Vermieters erfolgte die Durchsuchung sehr oberflächlich. Es seien keine Gegenstände sichergestellt worden. Indes sind laut dem Anwalt Manipulationen an seinem Rechner vorgenommen worden. Diese müssten nun von einem Sachverständigen überprüft werden, weil der Computer überwiegend an den Wochenenden auch beruflich genutzt werde. Insgesamt sei der Eindruck entstanden, dass es nicht um das Auffinden von Akten, sondern um die Ausforschung seines persönlichen Lebensbereiches gegangen sei.

Die Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LfK) bestätigte heise online inzwischen eine Schilderung der Band, dass der umstrittene Titel von ihr nicht als jugendgefährdend eingestuft worden sei. "Es gibt dazu eine interne Bewertung der Landesmedienanstalt", erklärte ein LfK-Sprecher. Das Musikstück sei aber noch nicht Gegenstand eines offiziellen Verfahrens der Medienwächter gewesen. Eine strafrechtliche Relevanz sei jedenfalls nicht festgestellt worden, es gehe allein um Jugendschutz. Da der Song potenziell die Entwicklung Jugendlicher beeinträchtigen könnte, habe man Rundfunksendern empfohlen, ihn nicht vor 22 Uhr zu spielen. Die konkrete Handhabung liege aber in der Verantwortlichkeit der einzelnen Redakteure. Mono für alle! selbst bescheinigt dem Lied eine "therapeutische Wirkung".

Siehe dazu auch:

(Stefan Krempl) / (jk)