Analyse zum EuGH-Urteil: Kein Grund, Facebook-Seiten zu schließen

Seite 3: Keep calm and carry on

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Zusammengefasst halte ich es für verfrüht, Facebook-Seiten oder gar alle Social-Media-Accounts alleine aufgrund dieses Urteils zu löschen. Wenn, dann sollten Sie sie derzeit offline nehmen und abwarten, wie sich die Lage entwickelt. Als wirtschaftlich agierendes Unternehmen sollten Sie ohnehin abwägen, ob sich angesichts der Unwägbarkeiten der Verlust der Facebook-Seite lohnt.

Auch bei öffentlichen Stellen wie Behörden sehe ich daher einen weiteren Betrieb der Facebook-Seiten (beziehungsweise Gruppen oder sonstiger externe Online-Präsenzen) im gleichen Maße wie bisher als zulässig an. Wenn ihnen die Datenschutzbehörde als zuständige Aufsichtsbehörde die Nutzung der Facebook-Seiten nicht untersagen darf, dann trifft die öffentlichen Stellen auch keine Pflicht, von sich aus tätig zu werden.

Deshalb können wir zum einen davon ausgehen, dass Datenschutzbehörden die Entscheidung des BVerwG abwarten werden, bevor sie sich gegen weitere Facebook-Betreiber richten. Datenschutzbehörden sind zumindest nach meiner Erfahrung bemüht, fair und ermessensgerecht zu handeln. Dazu würde es nicht passen, das Ende eines Musterprozesses nicht abzuwarten.

Ebenso denke ich nicht, dass dem Urteil eine Abmahnungswelle folgen wird. Dafür ist die Rechtslage auch für die Abmahnenden zu unsicher, sodass es für sie vernünftig wäre, den Ausgang des Verfahrens abzuwarten. Dass die Gefahr durch das EuGH-Urteil höher geworden ist und es schwarze Schafe geben wird, die sie ausnutzen, ist leider nicht ganz auszuschließen. Das ist jedoch weniger dem Datenschutzrecht, als dem deutschen Abmahnwesen anzukreiden.

Privatpersonen haben ohnehin wenig zu befürchten. Zum einem könnten Sie sich darauf berufen, dass das Datenschutzrecht nicht anwendbar ist, da sie ihre Facebook-Seiten oder Profile nur zu rein persönlichen und familiären Zwecken nutzen dürfen. Zum anderen können sie allenfalls von deren Besuchern abgemahnt werden. Auch dies ist nach bisheriger Erfahrung sehr unwahrscheinlich.

Am Ende könnte sich alles zum Guten wenden. Die Datenschutzbehörden gehen gegen Facebook vor, Facebook passt die eigene Verarbeitung an, wird transparenter und bietet eine Möglichkeit, die Insights für Facebooks-Seiten abzuschalten oder den Nutzern eine Option Facebook ohne Werbetracking zu verwenden.

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Hinweise zum Artikel:

Die dargestellten Rechtsansichten sind die des Autors. Er verweist darauf, dass das Datenschutzrecht in großen Teilen ein umkämpftes und ungeformtes Politikum ist. Das bedeutet wiederum, dass auf dem Weg zu einem möglichst gerechten Datenschutz jede Ansicht hinterfragt werden kann und hinterfragt werden sollte. Ferner stellt der Beitrag die wichtigsten Aspekte des Urteils dar und nicht dessen erschöpfende Würdigung. Zu beachten ist vor allem, dass die Verantwortlichkeit für Facebook-Seiten eine Vielzahl von Pflichten mit sich bringt (Informationspflichten, Auskunftspflichten, etc.), zu deren Übernahme sich Facebook entsprechend den Regelungen für gemeinsame Verantwortlichkeit im Art. 26 DSGVO vertraglich bereit erklären sollte.

Beide Optionen könnte Facebook gegen eine Gebühr anbieten und so etwaige Umsatzverluste vermeiden oder sogar den Gewinn erhöhen. Damit wären alle Parteien zufrieden. Unternehmen und öffentliche Stellen könnten ihre Facebook-Seiten ohne Angst vor Datenschutzbehörden und Abmahnungen nutzen, das ULD hätte Facebook zum Einlenken bewegt und Facebook hätte eine neue Einnahmequelle erschlossen.

Dass damit die Datenschutzbemühungen zu einer Kommerzialisierung des Datenschutzes geführt hätten, könnte sich als der Treppenwitz der Bemühungen der Datenschützer entpuppen. Das ist jedoch eine Frage für sich, die nicht minder heiß diskutiert werden wird wie das besprochene EuGH-Urteil.

Dass ein Unbehagen bleibt oder bis zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vertagt wird, müssen wir leider hinnehmen. Es ist gewissermaßen der Preis derzeitiger technischer und gesellschaftlicher Veränderungen und der Vorteile, die sie uns bringen. Es liegt nun in der Hand der Gerichte, der Datenschutzbehörden, vor allem in der Hand von Facebook, diesen Preis gering zu halten. (mho)