Analyse zur Monopolklage: Apples Ă„rger mit dem US-Justizministerium
Nach der EU-Kommission geht nun auch die US-Regierung gegen Apple vor. Das Department of Justice setzt aber andere Prioritäten.
Apples Rechtsabteilung ist schon ohne Regierungsärger viel beschäftigt – seien es nun Sammelklagen von Kunden, Patentstreitigkeiten mit Lieferanten oder "Civil Actions" von anderen Techkonzernen. Doch nun müssen sich die Apple-Juristen samt ihren externen Helfern um einen Großangriff durch das US-Justizministerium (Department of Justice, DoJ) und 15 US-Bundesstaaten plus den District of Columbia kümmern: Die US-Regierung glaubt, dem Unternehmen ein "illegales Smartphone-Monopol" nachweisen zu können.
Untersuchung seit fĂĽnf Jahren
Die Vorbereitungen zu der in der vergangenen Woche eingereichten Klage laufen bereits seit 2019, doch die DoJ-Beamten zogen es vor, zunächst andere Kartellverfahren gegen Unternehmen wie Google oder Meta einzuleiten. Nun aber ist Apple dran – und das zur Unzeit, hat der iPhone-Hersteller doch mit Angriffen auf sein Geschäftsmodell durch die EU-Kommission im Rahmen des Digital Markets Act (DMA) zu kämpfen. Ein Blick auf die Klage des DoJ zeigt jedoch, dass Washington teilweise ganz andere Prioritäten setzt als die EU – das Verfahren wirkt teilweise sogar wie aus der Zeit gefallen. Ob es Apple dadurch leichter fällt, sich zu verteidigen, steht jedoch auf einem anderen Blatt.
Insgesamt fünf zentrale Punkte hält das DoJ für Monopol-bildend. So sehen die Regierungsanwälte es als Klagepunkt Nummer 1 an, dass Apple auf dem iPhone keine "Super Apps" erlaubt, wie sie etwa WeChat aus China darstellen. Diese Anwendungen zeichnen sich dadurch aus, dass sie selbst Dritten erlauben, eigene Miniprogramme zu vertreiben. Verwirrenderweise hat Apple jedoch bereits im Januar Erleichterungen geschaffen, wie dies technisch umgesetzt werden kann. Hinzu kommt, dass Super-Apps selbst ein Problem darstellen, da sie Märkte monopolisieren können und Developern womöglich schaden. Warum das DoJ dies verfolgt, bleibt daher unklar.
Cloud-Gaming, SMS, Wearables und NFC
Klagepunkt Nummer 2 ist eigentlich ebenfalls bereits erledigt: das Verbot von Cloud-Gaming-Diensten unter iOS. Auch dies hat Apple bereits abgehakt, seit Januar ist es möglich, diese Apps einzureichen und genehmigen zu lassen. Klagepunkt Nummer 3 betrifft SMS-Nachrichten. Diese können derzeit auf dem iPhone nur durch die Nachrichten-App verschickt werden, was das DoJ für problematisch hält. Apple macht bislang keine Anstalten, dies zu ändern, will aber zumindest in der Nachrichten-App mit iOS 18 den offenen Standard RCS unterstützen.
Klagepunkt Nummer 4 betrifft die Unterstützung von Drittanbieter-Wearables durch das iPhone. Dies funktioniert bis dato nur mit der Apple Watch gut, diese ist direkt in iOS eingebunden. Hier möchte das DoJ, das Apple auch Konkurrenzmodelle auf das iPhone lässt, inklusive Benachrichtigungen (wobei diese auch jetzt schon durchgehen). Schließlich möchte das DoJ im Klagepunkt Nummer 5 auch erreichen, dass Apple seine NFC-Schnittstelle ("Tap to Pay") für Dritte öffnet. Dies ist, zumindest in Europa, ebenfalls kein Thema mehr, Apple hat hier bereits angekündigt, dass auch Drittanbieter-Apps diese Funktion nutzen dürfen. Es müsste nur auf die USA ausgedehnt werden.
App Store ist kein groĂźes Thema
Was an der Kartellklage des DoJ verwirrt, ist die Tatsache, dass sie sich kaum mit dem App Store beschäftigt. Dieser ist zentraler Streitpunkt in Europa und weiteren Weltregionen. So wird kritisiert, dass Apple keine Drittanbieter-App-Stores zulässt, Links zu externen Bezahlmöglichkeiten verbietet und bestimmte Apps einfach nicht auf seine Plattform lässt. Eventuell verlässt sich das DoJ hier auf den weiterhin laufenden Streit zwischen Apple und Epic Games, der genau diese Punkte abdeckt. Bislang führte dieser in den USA nur dazu, dass Apple gegen einen Minirabatt die Verwendung alternativer Zahlungsmöglichkeiten zulässt.
Apple hat nach Einreichung der DoJ-Klage bereits angekündigt, sich "energisch zu verteidigen". Der Ansicht des Konzerns nach liegt das DoJ komplett falsch – "sowohl bei den Fakten als auch bei [der Auslegung] der Gesetze". Es ist damit zu rechnen, dass die Klage viele Jahre vor den Gerichten verbringen wird.
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(bsc)