Uniklinikum Frankfurt nach Angriffsversuch vom Netz getrennt

Das Netzwerk des Uniklinikums Frankfurt ist offenbar aufgrund eines Angriffsversuchs derzeit vom Internet getrennt. Die Ermittlungen laufen.

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(Bild: BlurryMe/Shutterstock.com)

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Bei einer Routineüberprüfung haben Mitarbeiter des Universitätsklinikums Frankfurt am Main Ende vergangener Woche verdächtige Entdeckungen gemacht, die auf einen möglichen Hackerangriff hindeuteten. Das Klinikum ist seither vom Internet abgekoppelt, auch die Website des Krankenhauses ist derzeit nicht erreichbar.

Wie ein Sprecher im Gespräch mit heise online mitteilte, habe das Klinikum die Strafverfolgungsbehörden sowie die datenschutzrechtliche Aufsichtsbehörde eingeschaltet. Auch ein Krisenstab, bestehend aus der internen IT-Abteilung und externen Experten, sei damit beschäftigt, den Schaden abzuschätzen. Das werde mehrere Wochen in Anspruch nehmen, schätzt das Uniklinikum, wie die FAZ schreibt.

Von dem Ausfall ebenfalls betroffen ist die Klinikums-Website, die nicht mehr aus dem Internet erreichbar ist. Auch der E-Mail-Empfang ist gestört: Mailadressen unter der Domain @kgu.de sind derzeit nicht nutzbar, da beide Mailserver offline sind. Die telefonische Erreichbarkeit des Klinikums ist hingegen weiter gewährleistet.

Auch die internen IT-Systeme des Klinikums sind weiterhin funktionstüchtig, sodass das medizinische Personal die Patienten weiterhin ohne Einschränkungen versorgen kann. Hinweise auf Datenverluste gebe es momentan nicht, insbesondere seien die besonders sensiblen Patientendaten nach derzeitigem Kenntnisstand nicht abhandengekommen.

Kliniken und medizinische Einrichtungen sind immer wieder Ziel von Angriffen durch Cyberkriminelle. So hatte die BlackCat-Gang nach einem misslungenen Erpressungsversuch Patientenfotos veröffentlicht, die aktuellen Regeln für Mitglieder der LockBit-Gang machen gar Vorgaben für Angriffe auf medizinische Einrichtungen. So sei es verboten, Daten zu verschlüsseln, sobald Menschenleben in Gefahr seien – der Diebstahl und die anschließende Erpressung jedoch seien "erlaubt".

(cku)