Anspruchsanmeldefrist für Worldcom-Geschädigte verlängert

Investoren, die durch den Worldcom-Finanzskandal geprellt wurden, haben nun mehr Zeit, ihre Ansprüche geltend zu machen.

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Die für Zivilklagen um Entschädigung der Worldcom-Anleger zuständigen Richter haben entschieden, dass die 14 Vergleiche, die Banken im Zuge der Worldcom-Pleite mit geprellten Anlegern geschlossen hatten, zu einem einzigen Verfahren zusammengefasst werden. Damit müssen ehemalige Worldcom-Investoren nicht mehr 14, sondern nur noch einen Antrag stellen. Darauf weist die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) hin.

Damit könnten alle, die bisher noch nicht aktiv geworden sind, die Chance wahrnehmen, ihren Teil der 2,65 Milliarden Dollar zu bekommen, die die US-Großbank Citigroup zahlen müsse, kommentiert der DSW-Hauptgeschäftsführer Ulrich Hocker. Schadensersatzansprüche aus dem Citigroup-Vergleich konnten eigentlich nur bis zum 22. März geltend gemacht werden. Nun sei für den 6,1-Milliarden-Dollar-Topf der 26. August 2005 maßgeblich.

Ebenfalls verlängert wurde die Anmeldefrist für Ansprüche auf die 750 Millionen US-Dollar, die Worldcom-Rechtsnachfolger MCI nach einer Einigung mit der Securities and Exchange Commission (SEC) an die Betroffenen zahlt. Statt bis zum 19. Juli haben die Anleger jetzt bis zum 19. August Zeit. Anspruch auf das Geld haben in beiden Fällen alle Anleger, die ihre Worldcom-Papiere in der Zeit vom 29. April 1999 bis zum 25. Juni 2002 gekauft haben. Die für die Anmeldung notwendigen "proof-of-claim-and-release-Formulare" stehen auf der DSW-Website bereit.

Der Citigroup war vorgeworfen worden, noch zum Kauf von Worldcom-Aktien geraten zu haben, als in der Bank die desolate Lage des Telecom-Unternehmens bereits bekannt war. Worldcom hatte mit Falschbuchungen in Höhe von rund 11 Milliarden US-Dollar den bislang größten Bilanzskandal in der US-Wirtschaftsgeschichte ausgelöst. (anw)