Anti-Apple-Richtlinie: Gesetz für einheitliches Ladekabel tritt in Kraft

Hersteller von Smartphones, Laptops, Kopfhörern, Digitalkameras & Co. sind in der EU von Ende 2024 an verpflichtet, Aufladen per USB-C-Kabel zu unterstützen.​

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(Bild: Alexander_Evgenyevich/Shutterstock.com)

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Der Kabelsalat in der wachsenden digitalen Gerätewelt könnte schon bald überschaubarer werden: Die EU-Richtlinie, die Hersteller von Smartphones, Laptops und zahlreicher anderer elektronischer Geräte zur Verwendung eines einheitlichen Ladeanschlusses zwingt, tritt am heutigen Dienstag in Kraft. Als Standard ist der USB-C-Anschluss vorgeschrieben, der derzeit am weitesten verbreitet ist. Firmen haben aber noch zwei Jahre Zeit bis zum 28. Dezember 2024, um ihre Geräte umzurüsten. Bei Notebooks läuft die Übergangsfrist sogar bis zum 28. April 2026.

Mit dem Gesetz, für das die EU-Abgeordneten im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) im April stimmten und das im Oktober 2022 das Plenum passierte, haben die europäischen Gesetzgeber die bereits seit Jahren bestehende Richtlinie über Funkanlagen novelliert. Unter diese sogenannte Radio Equipment Directive (RED) fallen etwa auch Geräte wie Tablets, Digitalkameras, Kopfhörer, E-Reader, Tastaturen, Computermäuse, Handheld-Spielekonsolen, anderes elektronisches Spielzeug und tragbare Lautsprecher sowie Navigationsgeräte mit ähnlichem Ladebedarf.

USB-C hat sich bei Smartphones & Co. faktisch bereits als Standard durchgesetzt. Nur Apple sperrte sich lange, seinen iPhones eine solche Buchse zu spendieren. Der US-Konzern setzt hier auf den selbst entwickelten Lightning-Anschluss. Seine Tablets und Laptops verfügen dagegen bereits über USB-C-Anschlüsse. Beobachter sprechen daher von einem "Anti-Apple-Gesetz".

Der iPhone-Bauer führte stets ins Feld, eine verpflichtende einheitliche Ladebuchse sei ein Innovationshemmnis. Ein Zwang zu einem USB-C-Anschluss würde auch Geräte ganz ohne Stecker verhindern. Ende Oktober erklärte ein Apple-Manager, man habe angesichts des Gesetzesbeschlusses "keine andere Wahl", als der USB-C-Vorgabe der EU zu folgen. Noch offen ist, ob der Konzern mit dem iPhone 15, das voraussichtlich im Herbst 2023 auf den Markt kommt, Lightning einmottet oder die Übergangsregel ausschöpft.

Apple hat schon dem iPhone 12 kein Ladekabel mehr beigelegt und setzt mittelfristig auf die offene kabellose Ladelösung Qi. Auch Huawei, OnePlus, Vivo und Xioami wandeln auf diesem Pfad – allerdings mit proprietären Ladestationen. Dieser Ansatz wird prinzipiell vom Wireless Power Consortium als Industriegruppe gefördert. In der neuen Richtlinie ist kabelloses Laden zunächst kein Thema. Die Gesetzgeber haben die EU-Kommission aber verpflichtet, bis zum 28. Dezember 2026 einen Bericht über die Technologie vorzulegen.

Die Reform ist Teil der umfassenderen Bemühungen der EU, die Nachhaltigkeit elektronischer Produkte zu erhöhen. Zu den Zielen der Initiative gehört es, Elektroschrott zu reduzieren. Ursprünglichen Schätzungen der Kommission zufolge fallen bei einer halben Milliarde Ladegeräte für tragbare Geräte, die jedes Jahr in Europa ausgeliefert werden, 11.000 bis 13.000 Tonnen Müll an. Noch nicht eingerechnet waren hier Stecker für Laptops, da diese das Parlament erst später mit einschloss.

Bei der Novelle geht es um die Buchse am Smartphone oder anderen aufladbaren Geräten. Das externe Netzteil am anderen Ende des Kabels, das den Strom aus der Steckdose umwandelt, will die Kommission mit der geplanten Ökodesign-Verordnung vereinheitlichen. Claire Darmon, Regulierungsexpertin bei Swappie, einem finnischen Online-Marktplatz für wieder aufbereitete iPhones, warnte im Oktober vor "verheerenden Folgen" für den Handel mit gebrauchten und generalüberholten Smartphones. Europäische Plattformbetreiber könnten mit der harmonisierten Richtlinie "vom dringend benötigten Angebot" abgeschnitten werden. Das Unternehmen befürchtet, dass die Vorschriften auch den Second-Hand-Verkauf von Smartphones ohne USB-C-Ladeanschluss unmöglich machen.

Die Mitgliedsstaaten haben nun bis zum 28. Dezember 2023 Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Die Kommission kann von 2025 an – und danach alle fünf Jahre – weitere Gerätekategorien durch delegierte Rechtsakte in die Verbindlichkeitsliste aufnehmen.

(mack)