Apple: EU-WettbewerbsprĂĽfer stoppen Untersuchung von E-Book-Regeln

Die EU-Kommission hat ihre kartellrechtliche Prüfung von mutmaßlich wettbewerbswidrigem Verhalten von Apple rund um E-Book- und Hörbuch-Apps eingestellt.

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Apples Dienste auf dem iPhone

(Bild: Primakov / Shutterstock.com)

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Apples rigide App-Store-Vorschriften sehen seit Jahren im Fokus europäischer Wettbewerbshüter. In einem Aspekt lassen die Kartellwächter den iPhone-Bauer hier nun vorübergehend vom Haken: Die EU-Kommission hat am Freitag verkündet, ihre kartellrechtliche Untersuchung zu mutmaßlich wettbewerbsbeschädigendem Verhalten des US-Konzerns gegenüber Entwicklern von E-Books und digitalen Hörbüchern einzustellen. Die Prüfung startete bereits im Juni 2020. In ihrem Zentrum standen Apples Pflicht zum Einsatz seines proprietären In-App-Kaufsystems sowie Einschränkungen der Möglichkeit konkurrierender Entwickler von E-Book- und Hörbuch-Apps, iPhone- und iPad-Nutzer auf alternative, günstigere Kaufmöglichkeiten außerhalb des App Store hinzuweisen.

Das sei aber kein Freispruch, hebt die Kommission hervor: "Die Einstellung einer Untersuchung bedeutet nicht, dass das fragliche Verhalten mit den EU-Wettbewerbsvorschriften vereinbar ist." Der spezielle Teil der Monopolprüfung sei gestoppt worden, weil ein E-Book- und Hörbuch-Verkäufer seine Klage gegen Apple zurückgenommen habe. Im März verhängte die Brüsseler Regierungsinstitution in einem parallel eingeleiteten Fall bereits eine milliardenschwere Rekordstrafe gegen Apple wegen Missbrauchs seiner marktbeherrschenden Stellung auf dem Markt für den Vertrieb von Musik-Streaming-Apps wie Spotify. Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager stellte schon 2021 mit Bezug auf den App Store klar: "Apple hat ein Monopol." Anbieter mobiler Anwendungen müssten diese über den Store vertreiben und dabei "die obligatorischen und nicht verhandelbaren Regeln" einhalten.

Die Kommission stufte Apple Anfang September als "Torwächter" ein. Der Konzern muss daher seit März Messenger und App-Stores interoperabel gestalten und darf eigene Produkte oder Dienste auf seinen Plattformen nicht mehr bevorzugen. Im Juni 2024 beschloss die Exekutivinstanz in diesem Lichte, ihre umfassendere kartellrechtliche Untersuchung zu diesem Bereich gegen Apple einzustellen. Sie erläutert, dass der iPhone-Bauer gemäß DMA App-Entwickler nicht zur Nutzung seines proprietären Bezahlsystems verpflichten und ihnen keine monetären oder anderweitigen Schranken für die Kontrolle ihrer Anwendungen auferlegen dürfe.

Zugleich versichert die Kommission, dass sie die Geschäftspraktiken im Technologiesektor – also auch die von Apple – "sowohl im Rahmen des DMA als auch der Wettbewerbsvorschriften weiterhin überwachen" werde. Ungemach droht Apple auch aus den USA: Das dortige Justizministerium plante Anfang 2024 eine großangelegte Kartellrechtsklage gegen den Konzern, die sie wenig später zusammen mit 16 US-Bundesstaaten vor Gericht einreichte. Sie dreht sich vor allem um die Strategie des Konzerns, die Dominanz des iPhones durch die Vernetzung mit weiteren Produkten und Dienstleistungen zu sichern und Nutzer im eigenen Ökosystem zu halten.

(nie)