Apple unterliegt vor US-Handelskommission gegen Kodak

Die International Trade Commission der USA meint, der Fotokonzern habe nicht gegen zwei von Apple vorgebrachte Patente verstoßen.

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Der US-amerikanische IT-Konzern Apple hat mit seinem Gegenschlag im Patentstreit mit dem Fotokonzern Kodak vor der Internationalen Handelskommission (ITC) der USA keinen Erfolg. Die ITC hat entschieden, eine bislang vorläufige Entscheidung seines Richters Robert Rogers aufrechtzuerhalten und den Fall abzuschließen. Roers hatte befunden, dass Kodak keines der beiden von Apple vorgebrachten Patente verletzt und eines von ihnen ungültig sei. Ursprünglich sollte in diesem Jahr noch das sechsköpfige entscheidende ITC-Gremium darüber befinden, der Termin fällt nun weg.

Ursprünglich warf Kodak Apple und dem kanadischen Unternehmen Research in Motion (RIM) vor, unerlaubt in ihren Geräten eine Technik zur Vorschau von Farbbildern zu verwenden, die im US-Patent 6,292,218 beschrieben wird. Der Fotokonzern wandte sich damit an ein Gericht, um Lizenzgebühren einzuklagen, sowie an die ITC. Diese Beschwerde wird dort voraussichtlich Ende August behandelt. Ein Sieg über Apple und RIM würde Kodak laut einem Bericht der Finanznachrichtenagentur Bloomberg eine jährliche zusätzliche Einnahme aus Lizenzierungen seiner Technik von etwa 1 Milliarde US-Dollar einbringen. In anderen Berichten ist davon die Rede, dass Kodak bisher jährlich schätzungsweise 630 Millionen US-Dollar durch Lizenzierung seiner Technik einnimmt und mit bis zu 350 Millionen US-Dollar zusätzlichen Einnahmen pro Jahr rechnet.

Als Antwort auf Kodaks Klage hatte sich Apple im April 2010 bei der ITC darüber beschwert, dass der Fotokonzern angeblich zwei Patente verletzt: 6,031,964 über eine Speicher-Architektur für Digitalkameras sowie RE38,911, ein System zur digitalen Bildverarbeitung. Richter Rogers hatte im Mai Apples Vorwürfe abgewiesen und bezüglich des Patents RE38,911 Hinweise auf "prior art" vorgefunden, also auf zu dem Zeitpunkt des Patentantrags bereits existierende derartige Technik. Es sei daher ungültig. Einen Einspruch Apples gegen den Richterspruch über das 964er-Patent verwarf die ITC. Nun ist in dieser Angelegenheit noch eine Klage Apples gegen Kodak vor einem US-Bundesbezirksgericht in Nordkalifornien anhängig. (anw)