Apple vor Niederlage in deutschem Prozess gegen Samsung

Die zuständige Richterin am Oberlandesgericht Düsseldorf ließ erkennen, dass das Gericht keine Verwechslungsgefahr zwischen Apples iPad und Tablets von Samsung sieht. Damit könnten die einstweiligen Verkaufsverbote gegen diese fallen.

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Von
  • dpa

Apple steht in Düsseldorf in seinem Prozessreigen gegen den Konkurrenten Samsung vor einer Niederlage. Der iPad-Hersteller will fünf Modelle von Samsung-Tablets nach Teilerfolgen im Eilverfahren nun im Hauptsacheverfahren verbieten lassen. Das Unternehmen sieht darin unzulässige Nachahmungen seines iPad. Doch Richterin Johanna Brückner-Hofmann machte am Dienstag deutlich, dass das Gericht bei keinem Modell eine Verwechslungsgefahr mit dem geschützten Apple-Design sehe. Es geht um die Samsung-Geräte Galaxy 7.7, 8.9, 10.1, 10.1N und 10.1V.

Nach ihrer Erklärung setzte die Richterin das Verfahren aus, um eine Entscheidung des Europäischen Markenamts im spanischen Alicante abzuwarten. Dort hat Samsung beantragt, die Apple-Geschmacksmuster zu löschen. Sollte das Markenamt dem nachkommen, wäre die Klage in Düsseldorf hinfällig. Allerdings hatte das OLG Düsseldorf im Eilverfahren sich auf das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb bezogen, nicht auf die Verletzung des Geschmacksmusters.

Während es in den für Apple zum Teil erfolgreichen Eilverfahren noch um ein Geschmacksmuster aus dem Jahr 2004 ging, beruft sich das Unternehmen im Hauptsacheverfahren nun auf neuere Geschmacksmuster aus den Jahren 2010 und 2011. Das Düsseldorfer Oberlandesgericht hatte erst Ende Juli Samsungs Mini-Tablet Galaxy Tab 7.7 vom europäischen Markt verbannt. Die bislang von Apple in den Eilverfahren erwirkten Einstweiligen Verfügungen haben bis zu einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren Bestand, sagte ein Gerichtssprecher.

Die Prozess-Stafette in Düsseldorf ist Teil eines weltweiten Konflikts zwischen Apple und Samsung. Apple sieht in den Samsung-Geräten "unlautere Rufausbeutung". Es hatte Anfang 2012 mit einem einstweiligen Verkaufsverbot für das Galaxy Tab 10.1 beim OLG Düsseldorf Erfolg. Die Südkoreaner hatten daraufhin das abgewandelte Modell 10.1N für den deutschen Markt entwickelt. Mit der Ausweitung des einstweiligen Verkaufsverbots dagegen war Apple gescheitert.

Bei dem US-Prozess zwischen Apple und Samsung hatten die Geschworenen kürzlich zwar bei vielen Smartphones des südkoreanischen Herstellers eine Verletzung von Apples Geschmacksmustern erkannt. Das iPad sahen sie jedoch durch die Samsung-Tablets nicht als nachgeahmt an. (ck)