Apple vs. Samsung: Verhandlung über Galaxy Tab Ende August

Vor dem Landgericht Düsseldorf wird am 25. August über Samsungs Widerspruch gegen die von Apple erwirkte Einstweilige Verfügung gegen den Vetrrieb des Galaxy Tab 10.1 in Europa verhandelt.

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In dem Verfügungsverfahren gegen den Vertrieb des Samsung Galaxy Tab 10.1 hat das Landgericht Düsseldorf die mündliche Verhandlung für den 25. August angesetzt. Über Samsungs Widerspruch gegen die von Apple erwirkte Einstweilige Verfügung werde die Zivilkammer 14c verhandeln, kündigte das Gericht (PDF-Datei) am Freitag an. Das LG Düsseldorf hatte dem südkoreanischen Unternehmen am Dienstag den Vertrieb des Galaxy Tab 10.1 in der Europäischen Union (bis auf die Niederlande) vorläufig untersagt.

Apple wirft Samsung vor, mit dem Galaxy Tab sein iPad zu kopieren und Schutzrechte zu verletzen. Dabei geht es um Geschmacksmuster, also das Design und die äußerliche Gestaltung des Tablet-Computers, nicht um Ansprüche aus Apple-Patenten. Samsung nutze den Ruf des iPads aus, bei dem es sich "um ein sehr bekanntes Produkt mit Kultstatus" handele, erklärte Apple in der Klageschrift (Aktenzeichen: 14c O 194/11).

In den Niederlanden wurden im Gegensatz zu dem Rechtsstreit in Deutschland auch Patentfragen erörtert, die vor allem das von Samsung verwendete Betriebssystem Android Honeycomb von Google betreffen. Das Gericht in Den Haag hatte am Donnerstag nach einer zweitägigen Verhandlung für den 15. September eine Entscheidung angekündigt.

Aus der Pressemitteilung des Gerichts geht auch hervor, dass Samsung beim Landgericht bereits einige Tage vor Apples Antrag vom 4. August eine sogenannte Schutzschrift hinterlegt hatte, mit der das südkoreanische Unternehmen eine eventuelle Einstweilige Verfügung abwenden wollte. Darin habe Samsung unter anderem argumentiert, dem Fall fehle es an der erforderlichen Dringlichkeit – offensichtlich vergeblich. Zudem werde bereits ein Nichtigkeitsantrag gegen das auf Apple eingetragene EU-Geschmacksmuster vorbereitet. (mit Material von dpa) / (lbe)