Auch OECD verabschiedet E-Commerce-Regeln

Die Mitgliedsländer der OECD haben sich nach eineinhalbjährigen Verhandlungen auf Richtlinien für den elektronischen Geschäftsverkehr geeinigt.

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Von
  • Christian Persson

Die Mitgliedsländer der OECD haben sich nach eineinhalbjährigen Verhandlungen auf Richtlinien für den elektronischen Geschäftsverkehr geeinigt. Im Mittelpunkt steht nach Angaben der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom Donnerstag der Schutz der Interessen der Verbraucher. Sie sollen künftig bei Käufen im Internet mindestens die gleichen Rechte haben wie beim Händler um die Ecke und im Versandhandel. Die OECD will zudem, dass eine größtmögliche Transparenz und Information gesichert werden.

Die Regeln sollen Orientierungshilfen für Regierungen, Unternehmen und Verbraucherorganisationen sein, ohne den Handel einzuschränken. Die für den Binnenmarkt zuständigen EU-Minister hatten sich am Dienstag auf eine Rahmenrichtlinie geeinigt, die Rechtssicherheit in der neuen Handelsform Internet schaffen soll. Grundprinzip ist es, dass ein in einem EU-Mitgliedsland zugelassener Anbieter in allen anderen EU-Staaten verkaufen darf. Es gilt dabei grundsätzlich das Recht des Herkunftstaates. (cp)