Auch Telefon-Spam mit KI-Stimme ist Spam

Als Maßnahme gegen Spam verbietet die US-Regulierungsbehörde Telefonanrufe, bei denen die Stimme des Anrufers KI-generiert ist.​

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Mann mit Smartphone am Ohr

(Bild: carballo/Shutterstock.com)

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Anrufe mit KI-generierten Stimmen fallen in den USA ab sofort unter dieselben Einschränkungen, die bereits für Anrufe mit "künstlicher oder voraufgezeichneter Stimme" gelten. Das hat die Regulierungsbehörde FCC (Federal Communications Commission) am Donnerstag einstimmig beschlossen. Dieses Verbot erlaubt Staatsanwaltschaften, gegen Spam-Anrufe mit KI-Stimmen vorzugehen, ohne dass sie damit verbundenen Betrug oder andere Rechtsverletzungen nachweisen müssen.

Anlass für die Klarstellung ist bereits mehrfach ausgelöste Verwirrung, beispielsweise durch irreführende Anrufe eines falschen Joe Biden. "Übeltäter nutzen KI-generierte Stimmen für unerwünschte, automatisierte Anrufe, um verletzliche Familienmitglieder zu erpressen, Prominente nachzuahmen und Wähler in die Irre zu leiten", umreißt FCC-Vorsitzende Jessica Rosenworcel das Problem.

Automatisierte Spam-Anrufe sind in Nordamerika eine Landplage. Robocall-Kampagnen sind nach wie vor nicht grundsätzlich verboten, unterliegen aber Einschränkungen. Das US-Gesetz Telephone Consumer Protection Act (TCPA) aus dem Jahr 1991 verbietet Anrufe zu bestimmten Nachtzeiten. Angerufenen dürfen keine Gebühren entstehen, und Notrufnummern, Spitäler, Ärzte und Pflegeheime dürfen zu gar keinen Tageszeiten belästigt werden. Verboten ist auch, gefälschte Absenderrufnummern zu übermitteln, sowie Rufnummern anzurufen, die auf "Do Not Call"-Listen stehen. So einen Eintrag muss jeder Rufnummerninhaber allerdings aktiv veranlassen.

Zudem untersagt der TPCA (in Verbindung mit Verordnungen) Anrufe zu Mobiltelefonen sowie Festnetzanschlüssen in Privatwohnungen "mit künstlicher oder voraufgezeichneter Stimme", sofern der Angerufene nicht vorab zugestimmt hat. (Für Werbeanrufe muss die Zustimmung sogar schriftlich erfolgen.) Bislang war allerdings nicht ausdrücklich festgehalten, dass dieses Verbot auch für Anrufe mit Stimmen gilt, die von einer Künstlichen Intelligenz erzeugt werden. Dies hat die Regulierungsbehörde nun nachgeholt (FCC 24-17), CG Docket No. 23-362).

Nicht betroffen ist die bereits bestehende Ausnahme für Anrufe mit voraufgezeichneten Stimmen für bestimmte Gesundheitsdienstleister, Eintreibung von Schulden gegenüber dem Staat, sowie für Notfälle. Eine Ausnahme für Personen, die keine funktionierende menschliche Stimme haben, gehörlos sind oder die KI-generierte Stimme für Übersetzungszwecke einsetzen, lässt sich den Unterlagen indes nicht entnehmen.

(ds)