Aus für "Wilden Krypto-Westen": EU stellt strenge Regeln für Bitcoin & Co. auf

Die EU-Gremien haben sich auf strikte Vorgaben für Krypto-Vermögenswerte, Emittenten und Dienstleister geeinigt. Der Energieverbrauch soll transparent werden.

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(Bild: Tobias Arhelger / Shutterstock.com)

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Der weltweit erste umfassende Regulierungsrahmen für die Kryptowährungsbranche steht. Verhandlungsführer des EU-Parlaments, des Minsterrates und der Kommission einigten sich am Donnerstagabend in Grundzügen auf eine neue Verordnung über Märkte für Krypto-Vermögenswerte. Die Vorgaben für "Markets in Crypto-Assets" (MiCA) sollen Verbraucher und Investoren vor Missbrauch und Manipulation auf dem volatilen Handelsplatz für Bitcoin, Ethereum, Ripple & Co. schützen sowie die Finanzstabilität bewahren.

Der nun prinzipiell befürwortete Entwurf umfasst Emittenten von ungesicherten Krypto-Vermögenswerten genauso wie die sogenannten Stablecoins, die an den US-Dollar, einen Währungskorb oder andere Vermögenswerte angekoppelt sind. Abgedeckt werden auch Handelsplätze und virtuelle Geldbörsen (Wallets), in denen die Krypto-Münzen gehalten werden.

"Jüngste Ereignisse" auf den Stablecoins-Märkten hätten erneut gezeigt, welche Risiken die Inhaber solcher elektronischer Währungen bei fehlender Regulierung eingehen und welche Auswirkungen dies auf andere Krypto-Vermögenswerte hat, heißt es beim EU-Rat. Zuvor war mit TerraUSD eine Stablecoin-Initiative kollabiert, die mithilfe eines komplexen Algorithmus versuchte, einen Wert von einem US-Dollar zu halten. Das Debakel führte dazu, dass dem Kryptomarkt Hunderte von Milliarden Dollar entzogen wurden.

Mit der MiCA-Verordnung müssen Emittenten von Stablecoins wie Tether oder Circles USDC künftig eine ausreichend liquide Reserve im Verhältnis 1:1 und teils in Form von Einlagen bilden, um so ein Fiasko zu verhindern. Jeder Inhaber solcher Token soll jederzeit und kostenlos einen Anspruch auf Umtausch erhalten. Für Stablecoins, die zu groß werden, gilt eine Beschränkung auf 200 Millionen Euro an Transaktionen pro Tag.

Ferner werden alle solche gekoppelten Kryptowährungen von der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) kontrolliert. Eine Präsenz des Emittenten in der EU wird Pflicht, um auf dem europäischen Markt aktiv werden zu dürfen.

Die Entwicklung vermögensbezogener Token (ARTs), die auf einer außereuropäischen Währung basieren und ein weitverbreitetes Zahlungsmittel darstellen, wird eingeschränkt. Dies soll die europäische Währungssouveränität wahren. Auch hier gilt künftig die Pflicht, einen Sitz in der EU zu unterhalten.

Die Vorschriften zur Vereinbarkeit von Krypto-Vermögenswerten mit den Klimaschutzzielen waren schon im Vorfeld heftig umstritten. Ein erster Kompromiss auf Parlamentsebene sah vor, dass Bitcoin & Co. bis 2025 in die EU-Taxonomie für nachhaltige Investitionen aufgenommen werden, um ihren ökologischen Fußabdruck zu verringern.

Die Übereinkunft zwischen den Gesetzgebungsgremien sieht nun eine Auflage für Akteure auf dem Markt für Krypto-Assets vor, Informationen über ihren Umwelt- und Klima-Fußabdruck offenzulegen. Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) wird Entwürfe technischer Regulierungsstandards ausarbeiten. Innerhalb von zwei Jahren soll die Kommission einen Bericht und die Einführung verbindlicher Mindestnachhaltigkeitsstandards für Konsensmechanismen wie den energiehungrigen Proof-of-Work-Ansatz (PoW) vorlegen.

Derzeit haben Verbraucher in dem Sektor nur sehr begrenzte Rechte auf Schutz oder Entschädigung, gerade wenn Transaktionen außerhalb der EU stattfinden. Mit den neuen Vorschriften müssen Anbieter von Krypto-Vermögenswerten strenge Anforderungen erfüllen, um die Wallets von Konsumenten zu schützen. Sie haften, wenn sie virtuelle Münzen der Anleger verlieren. Jede Art von Marktmissbrauch inklusive Insiderhandel soll erfasst sein.

Laut den Absprachen benötigen alle Anbieter von Diensten für Krypto-Werte eine Zulassung, um in der EU tätig zu werden. Die zuständigen nationalen Behörden müssen die Genehmigungen innerhalb von drei Monaten erteilen und die ESMA regelmäßig Informationen über die größten Akteure übermitteln.

Non-Fungible Tokens (NFTs), die auf Basis von Kryptomünzen das Eigentum an realen Objekte wie Kunst, Musik und Videos repräsentieren sollen, werden grundsätzlich vom Anwendungsbereich ausgenommen. Dies gilt aber nicht, wenn sie unter bestehende Krypto-Vermögenskategorien fallen. Die Kommission wird beauftragt, innerhalb von 18 Monaten eine umfassende Bewertung vorzunehmen und gegebenenfalls einen spezifischen und verhältnismäßigen Legislativvorschlag für NFTs auszuarbeiten.

Auf schärfere Anti-Geldwäsche-Bestimmungen für Bitcoin & Co. und das Aus für anonyme Zahlungen mit solchen Währungen hatten sich die Unterhändler bereits am Mittwoch verständigt. Mit der MiCA-Verordnung wird die EBA nun zusätzlich angehalten, ein öffentliches Register der Anbieter von Krypto-Vermögenswerten führt, die die Vorschriften nicht einhalten. Dienstleister, deren Muttergesellschaft in Ländern ansässig ist, die auf der EU-Liste der Drittländer mit hohem Geldwäscherisiko sowie steuerlich nicht kooperativen Länder stehen, müssen ferner verstärkte Kontrollen vornehmen.

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"Diese bahnbrechende Verordnung wird dem Wilden Westen der Kryptowährungen ein Ende setzen und die Rolle der EU als Standardsetzer für digitale Themen bestätigen", feierte der französische Finanzminister, Bruno Le Maire, den Kompromiss. Der parlamentarische Berichterstatter Stefan Berger (CDU) sprach von einer "ausgewogenen" Linie. Sein grüner Kollege Ernest Urtasun lobte, dass die ESMA bald als "neuer Krypto-Sheriff in der EU" agieren könne. Es sei ein erster Schritt in die richtige Richtung.

Paolo Ardoino, Cheftechnologe von Tether, begrüßte die geschaffene größere Rechtssicherheit. Es handle sich um eine fortschrittliche Initiative, mit der Krypto-Innovationen und die Akzeptanz einschlägiger Währungen vorangetrieben werden könnten. Dante Disparte, Chefstratege bei Circle, meinte, die MiCA-Regeln dürften ähnliche Auswirkungen auf den Krypto-Sektor haben wie die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) auf die Absicherung der Privatsphäre. Die vorläufige Einigung muss noch vom Rat und vom Parlament gebilligt werden, bevor das förmliche Beschlussverfahren eingeleitet werden kann.

(mki)