Ausgefunkt: Ab 2009 sind CT-Funktelefone verboten

In der Silvesternacht läuft die Zulassung für drahtlose Telefone der Standards CT1+ und CT2 aus. Die von diesen Geräten genutzten Frequenzen sollen umgewidmet werden. Wer sein altes Telefon trotzdem weiter benutzt, dem droht ein Bußgeld.

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Von
  • Sven Appel
  • dpa

Am 31. Dezember 2008 kommt für schnurlose Telefone, die auf den alten Standards CT1+ und CT2 funken, das regulierungspolitische Aus. In der Silvesternacht laufen die seinerzeit von der Regulierungsbehörde begrenzt erteilten Zulassungen aus. Die von CT1+ und CT2 verwendeten Frequenzen sollen in Zukunft für den Mobilfunk und andere Funkanwendungen eingesetzt werden. Darüber dürften sich viele Verbraucher ärgern, zumal das Verbot auch für Geräte gilt, die voll funktionsfähig sind.

Wer nach dem 31. Dezember noch mit den alten Modellen telefoniert und Störungen verursacht, muss mit einem Bußgeld rechnen. Dieses könne sich zusammen mit den Kosten für den Entstörungseinsatz der Bundesnetzagentur auf mehrere Hundert Euro summieren, sagte ein Sprecher der Behörde. Angaben über Bußgelder von bis zu 1600 Euro – wie sie in jüngster Zeit durch die Medien geisterten – stimmten jedoch nicht.

Eine Art Schonfrist für Verbraucher, die von dem Verbot nichts mitbekommen haben und daher ihr CT-Telefon weiter verwenden, gibt es nicht. Dennoch könnte in dieser Sache Unwissenheit vor Strafe schützen: "Wir sehen uns jeden Einzelfall genau an", sagt der Sprecher der Bundesnetzagentur.

Laut dem Branchenverband Bitkom sind in Deutschland noch viele CT1+-Telefone in Betrieb. Sie würden sogar noch verkauft. Manche Händler versuchten entsprechende Geräte an den Kunden zu bringen, indem sie Angst vor Elektrosmog schüren: Die analogen CT1+-Geräte senden nämlich anders als Telefone nach dem neueren DECT-Standard nicht im Stand-by-Betrieb, also nicht permanent. Doch zum einen ist wissenschaftlich nicht bewiesen, dass DECT-Telefone durch ihre Strahlung gesundheitlichen Schaden anrichten. Zum anderen steigt die Zahl von DECT-Geräten mit sogenanntem Eco-Modus, der die Strahlung stark reduziert.

Ob sie ein altes Telefon nach CT1+ oder nach dem vor allem in Großbritannien verbreiteten CT2 besitzen, können Verbraucher am besten an den Angaben zu den verwendeten Frequenzen erkennen. Die vom 1. Januar 2009 an verbotenen schnurlosen Telefone der beiden Standards funken in den Bereichen 885 bis 887, 930 bis 932 sowie zwischen 864,1 und 868,1 Megahertz (MHz). Am Telefon selbst finden sich dazu nur selten Angaben. "Am besten sieht man im Handbuch nach oder fragt beim Hersteller an", sagt der Netzagentur-Sprecher.

Wenn das alles nicht zur Erhellung beiträgt, kann ein Selbstversuch weiterhelfen: Dafür müsse sich der Verbraucher mit dem Mobilteil seines Telefons immer weiter von der Basisstation entfernen, so die BITKOM. Bei analogen Geräten reiße die Verbindung nicht schlagartig ab, vielmehr werde die Gesprächsverbindung durch zunehmendes Rauschen überlagert. Bei Verwendung eines DECT-Telefons kommt es bei der Sprachverbindung mit wachsender Entfernung zu abrupten Aussetzern. Wer diesen Versuch vor der Tür macht, muss unter Umständen weit laufen – die Reichweite beider Standards kann mehrere Hundert Meter betragen. In Gebäuden ist sie deutlich kleiner.

Der erste Standard für schnurlose Telefone hieß einfach nur CT1. Entsprechende Geräte sind nach wie vor im Umlauf und werden zum Beispiel auf Flohmärkten gehandelt. Zu erkennen sind diese schon seit Jahren nicht mehr zugelassenen Telefone unter anderem an bestimmten Bezeichnungen: "Sinus 1" bis "Sinus 5", Posthorn-Symbol oder "Z". Auch eine Zulassungsnummer, die mit "U" oder "V", oder einer der Zulassungsnummern A200025X, A200027X, A200465W und A200025X weisen darauf hin, dass es sich um ein CT1-Modell handelt.

Nicht benutzen sollte man der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz zufolge auch schnurlose Telefone, die nicht ausdrücklich für den deutschen Markt hergestellt wurden. Deren Nutzung sei in Deutschland generell untersagt. Denn sie arbeiten oft in einem anderen Frequenzbereich und können daher andere Funkdienste stark stören. So könne sich manches vermeintliche Schnäppchen aus den USA oder Fernost zur teuren Falle entwickeln.

Verbraucher, die ihre CT-Modelle nicht mehr verwenden können, bekommen dafür keine Entschädigung. Wer so ein Gerät jedoch erst kürzlich gekauft hat, ohne vom Händler auf das kommende Nutzungsverbot hingewiesen worden zu sein, sollte laut Bitkom auf einen Umtausch gegen ein weiterhin zulässiges DECT-Telefon drängen. Übrigens müssen Telefone wie alle anderen Elektrogeräte "geordnet" entsorgt werden. In den Gemeinden gibt es entsprechende Sammelstelle wie Recyclinghöfe.

Aktuelle Schnurlos-Telefone, die nach dem DECT-Standard arbeiten, sind von dem Verbot nicht betroffen – sie dürfen noch bis zum 31. Dezember 2020 verwendet werden. (Sven Appel, dpa) / (vbr)