Autonomes Fahren: 13 Pilotprojekte haben Potenzial für den echten Straßenverkehr

Die Bundesregierung hat auf Anfrage von CDU und CSU bilanziert, welche Forschungsprojekte zum autonomen Fahren sie bisher gefördert hat und noch fördert.

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Shuttles, die in der Modellregion Oberfranken fahren.

(Bild: shuttle-modellregion-oberfranken.de)

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Die Bundesregierung hat in den vergangenen zehn Jahren 109 Forschungsprojekte im Bereich autonomes Fahren gefördert. Für 13 Projekte sieht sie ein hohes Potenzial, sie könnten auch im realen Straßenverkehr zum Tragen kommen. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hervor.

Zu den Projekten, die die Bundesregierung für vielversprechend hält, gehört "Shuttle-Modellregion Oberfranken" (SMO) und das Nachfolgeprojekt Shuttle-Modellregion Oberfranken SMO-II, das zurzeit noch läuft. Hier geht es darum, einen Linienbetrieb für hochautomatisierte Shuttles zu entwickeln. Dabei wird unter anderem untersucht, welche Sensoriksysteme nötig sind und wie die Shuttles von den Fahrgästen akzeptiert werden.

Folgeprojekte wie SMO-II zu fördern, ist nach Angaben der Bundesregierung (PDF) eine Möglichkeit, Forschungsteams dabei zu unterstützen, ihre Projekte hin zum Realbetrieb weiterzuentwickeln. In diesen Projekten geht es nicht immer nur um den reinen Betrieb von Fahrzeugen; im Verbundvorhaben SAFE-STREAM beispielsweise wird ein Gesamtsystem entwickelt, mit dem autonome Elektroautos in festen Betriebsbereichen fahren gelassen werden können.

CDU und CSU hatten es in ihrer Anfrage vor allem auf ländliche Gebiete abgesehen, für die autonomes Fahren eine "riesige Chance zur Gewährleistung von Mobilität" darstellt. Dafür sei es nötig, dort auch den 5G-Mobilfunk auszubauen. Hier weist die Regierung auf das Mobilfunkförderprogramm des Bundes hin, das mit 1,1 Milliarden Euro ausgestattet ist. Davon würden auch Shuttles in ländlichen Räumen profitieren.

Das Gesetz zum autonomen Fahren in festgelegten Betriebsbereichen gilt seit einem Jahr. Wichtig ist die seit dem 24. Juni dieses Jahres geltende Verordnung, mit der der Betrieb von Kfz mit automatisierter und autonomer Fahrfunktion und geregelt wird. Über diesen Rechtsrahmen tauschten sich Bund und Länder, das Kraftfahrt-Bundesamt sowie Branchenvertreter ständig aus, um ihn weiterzuentwickeln, schreibt die Bundesregierung.

  • Entwicklung eines integrierten und inklusiven Verkehrssystems für autonom fahrende Busse (Ride4All)
  • Shuttle-Modellregion Oberfranken II (SMO, SMO-II)
  • Autonome Shuttles & Co im digitalen Testfeld Stadtverkehr (Shuttles&Co)
  • Kombinierter Personen- und Warentransport in automatisierten Shuttles (TaBuLaLOG)
  • Smarte Leitstelle für automatisierte Transportroboter und Mittel Busse in der Stadt Lauenburg/Elbe (TaBuLa-LOGplus)
  • Autonomer People Mover Regensburg (APR)
  • Schaufenster: KI für die Mobilität der Zukunft auf Basis von Plattformökonomie (BeIntelli)
  • Hochautomatisiert gEsellschaftlich nAchfrageorientiert Ländlich (HEAL)
  • Testfeld München – Pilotversuch urbaner automatisierter Straßenverkehr (TEMPUS)
  • ÖV-LeitmotiF-KI
  • KI- und M2M-basierte Optimierung der Sicherheit und des Komforts für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen im nichtmotorisierten Individualverkehr in der Ortslage ERFURTS (KI-MONO-EF)
  • LastMileCityLab Bruchsal
  • Reallabor Hamburg für digitale Mobilität

(anw)